Streudienst & Glättebekämpfung
Unser Streudienst hält Ihre Gehwege, Zufahrten und Zugänge in Hamburg begehbar, sobald es glatt wird oder Glätte droht. Auf Gehwegen ist Tausalz verboten; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, feiner Kies oder Blähton (hamburg.de/BUKEA, § 31 HWG).
- Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
- Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
- Versichert, mit festem Vertrag
- Notdienst rund um die Uhr
Was macht unser Streudienst genau?
Unser Streudienst hält Ihre Gehwege, Zufahrten und Zugänge in Hamburg begehbar, sobald es glatt wird oder Glätte droht. Auf Gehwegen ist Tausalz verboten; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, feiner Kies oder Blähton (hamburg.de/BUKEA, § 31 HWG). Wir sind Elias und Rias Azizi, und wir streuen dort, wo Menschen laufen: Gehwege, Treppen, Hauseingänge, Zufahrten und Parkplätze.
Gestreut wird abstumpfend, nicht auftauend. Das Streugut greift zwischen Schuhsohle und Fläche, damit niemand ausrutscht. Ausgelöst wird der Einsatz nicht erst vom ersten Schnee, sondern von der Glätte selbst: Reif am Morgen, überfrierende Nässe nach Regen, Blitzeis, festgetretener Schnee, der zur Rutschbahn wird. Wir arbeiten im Rahmen unserer Saisonverträge vom 1. November bis 15. April, bei Bedarf darüber hinaus.
Was ist der Unterschied zwischen Räumen und Streuen?
Räumen entfernt den Schnee, Streuen wirkt gegen die Glätte darunter. Fällt Schnee, gehört beides zusammen: erst räumen, dann die freigelegte Fläche abstreuen, weil unter dem geräumten Schnee schnell eine dünne Eisschicht zurückbleibt. Ohne Schnee braucht es nur das Streuen, etwa bei Reif oder überfrierender Nässe. Wie wir die Schneeräumung selbst abwickeln, per Handräumung, maschineller Räumung oder Räumung mit Fahrzeug, lesen Sie auf der Seite Schneeräumung.
Welches Streugut ist auf Hamburger Gehwegen erlaubt – und warum kein Salz?
Auf Hamburger Gehwegen schreibt die Stadt abstumpfende Streumittel vor. Zugelassen sind feinkörniger Kies, Sand, Splitt und Blähton (hamburg.de/BUKEA, § 31 HWG). Tausalz ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt.
Der Grund liegt im Boden: Salz belastet über das Schmelzwasser die Erde, das Grundwasser und die Wurzeln der Straßenbäume; Hamburg begründet das Verbot mit dem Schutz von Boden, Wasser und Vegetation. Welches der erlaubten Mittel im Einzelfall sinnvoll ist und was die Rechtslage im Detail sagt, steht im Ratgeber zum Streusalz-Verbot in Hamburg.
Wann streuen wir – und was gilt vor Ihrer Tür in Hamburg?
Die Streupflicht richtet sich nach festen Zeiten. Bei Glätte ist sofort zu streuen. Schneit oder friert es nach 20 Uhr oder über Nacht, muss der Weg am nächsten Morgen werktags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr (hamburg.de/BUKEA). Die gestreute Bahn muss mindestens 1 Meter breit sein, Treppen werden in voller Breite gestreut.
An diesen Fristen richten wir unsere Streueinsätze aus. Die genauen Räumzeiten und wie sie sich über den Tag verteilen, finden Sie im Ratgeber Räumzeiten Hamburg.
So dokumentieren wir jeden Streueinsatz
Jeder Einsatz wird über das System LENSUS erfasst. Aufgezeichnet werden GPS-Position, Zeitstempel sowie Vorher- und Nachher-Fotos der gestreuten Fläche. Über einen Portal-Zugang je Objekt sehen Sie, wann und wo gestreut wurde.
Das ist der Nachweis, dass zur richtigen Zeit gestreut wurde. Gerade für Hausverwaltungen und WEGs zählt dieser Beleg, wenn nach einem Sturz die Frage nach der erfüllten Streupflicht kommt. Wie wir Objekte für Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe betreuen, ist dort im Detail beschrieben. Für vereinbarte Flächen sind wir versichert und haften für deren Betreuung.
Quellenkasten (Stand: 13.07.2026):
- hamburg.de / BUKEA – Winterdienst-FAQ (Salzverbot auf Gehwegen; erlaubt: feinkörniger Kies, Sand, Splitt, Blähton): https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/abfall-entsorgung/winterdienst/winterdienst-faq-160028
- hamburg.de / BUKEA – „Wie muss ich räumen?” (Tausalz verboten – Boden-, Wasser-, Vegetationsschutz): https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/abfall-entsorgung/winterdienst/winterdienst-richtiges-schneeschippen-160032
- hamburg.de / BUKEA – „Wann muss ich räumen?” (bei Glätte sofort streuen; nach 20 Uhr → werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr): https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/abfall-entsorgung/winterdienst/winterdienst-raeumpflicht-160030
- hamburg.de / BUKEA – „Wo muss ich räumen?” (Streubreite mindestens 1 Meter; Treppen in voller Breite): https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/abfall-entsorgung/winterdienst/winterdienst-ueberblick-flaechen-160040
- § 31 HWG (Tausalz unzulässig, nur abstumpfende Mittel): https://www.landesrecht-hamburg.de
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Streugut, Gehweg oder ganzes Objekt: Sagen Sie uns, welche Flächen betreut werden sollen, und fordern Sie Ihr Angebot an.
Häufige Fragen
Wann wird gestreut – nur bei Schnee?
Nein. Gestreut wird, sobald Glätte entsteht oder droht, auch ohne Schnee – bei Reif, überfrierender Nässe oder Blitzeis. Nach Schneefall gilt: erst räumen, dann streuen. Laut hamburg.de ist bei Glätte sofort zu streuen; friert oder schneit es nach 20 Uhr, muss der Weg werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr gestreut sein.
Welches Streugut ist auf Hamburger Gehwegen erlaubt?
Auf Gehwegen sind abstumpfende Mittel vorgeschrieben: feinkörniger Kies, Sand, Splitt und Blähton. Tausalz ist dort verboten. Das regeln hamburg.de/BUKEA und § 31 HWG; die Details lesen Sie im Ratgeber zum Streusalz-Verbot.
Streuen Sie auch, wenn kein Schnee geräumt werden muss?
Ja. Der Streudienst ist eine eigene Leistung: Bei überfrierender Nässe oder Reifglätte reicht Streuen allein, ganz ohne Schneeräumung. Beides lässt sich im selben Saisonvertrag bündeln, vom 1. November bis 15. April und bei Bedarf darüber hinaus.
Streudienst & Glättebekämpfung in Ihrem Stadtteil
Wie diese Leistung vor Ort aussieht — auf den konkreten Flächen des jeweiligen Stadtteils:
- Streudienst & Glättebekämpfung Ahrensburg
- Streudienst & Glättebekämpfung Alsterdorf
- Streudienst & Glättebekämpfung Barmbek
- Streudienst & Glättebekämpfung Barsbüttel
- Streudienst & Glättebekämpfung Bergstedt
- Streudienst & Glättebekämpfung Billstedt
- Streudienst & Glättebekämpfung Borgfelde
- Streudienst & Glättebekämpfung Bramfeld
- Streudienst & Glättebekämpfung Dulsberg
- Streudienst & Glättebekämpfung Duvenstedt
- Streudienst & Glättebekämpfung Eilbek
- Streudienst & Glättebekämpfung Eppendorf
- Streudienst & Glättebekämpfung Farmsen-Berne
- Streudienst & Glättebekämpfung Groß Borstel
- Streudienst & Glättebekämpfung Hamm
- Streudienst & Glättebekämpfung Hohenfelde
- Streudienst & Glättebekämpfung Horn
- Streudienst & Glättebekämpfung Hummelsbüttel
- Streudienst & Glättebekämpfung Jenfeld
- Streudienst & Glättebekämpfung Lemsahl-Mellingstedt
- Streudienst & Glättebekämpfung Marienthal
- Streudienst & Glättebekämpfung Ohlsdorf
- Streudienst & Glättebekämpfung Poppenbüttel
- Streudienst & Glättebekämpfung Rahlstedt
- Streudienst & Glättebekämpfung Sasel
- Streudienst & Glättebekämpfung Stapelfeld
- Streudienst & Glättebekämpfung Steilshoop
- Streudienst & Glättebekämpfung Tonndorf
- Streudienst & Glättebekämpfung Uhlenhorst
- Streudienst & Glättebekämpfung Volksdorf
- Streudienst & Glättebekämpfung Wandsbek
- Streudienst & Glättebekämpfung Wellingsbüttel
- Streudienst & Glättebekämpfung Winterhude
- Streudienst & Glättebekämpfung Wohldorf-Ohlstedt
Weiter im Überblick:
Rechtliches zum Nachlesen
Wer wann was räumen und streuen muss — die Regeln in Hamburg im Ratgeber:
Nordix Winterdienst · Hamburg
Angebot für Streudienst & Glättebekämpfung
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