Ratgeber · Winterdienst Hamburg

Streusalz-Verbot Hamburg: Was auf Gehwegen erlaubt ist

6 Min. Lesezeit

Ja. Auf Hamburger Gehwegen ist Tausalz grundsätzlich verboten; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, feinkörniger Kies oder Blähton (Quelle: hamburg.de/BUKEA; § 31 HWG).

Ist Streusalz auf Gehwegen in Hamburg verboten?

Ja. Auf den Gehwegen in Hamburg dürfen Anliegerinnen und Anlieger kein Tausalz streuen. Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) schreibt in § 31 Abs. 2 HWG vor, dass bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln gestreut wird und Tausalz sowie tausalzhaltige Mittel nicht verwendet werden dürfen. Betroffen sind die Flächen, die Sie als Anlieger vor Ihrem Grundstück räumen und streuen. Ob im Einzelfall Sie selbst oder die Stadt zuständig sind, klären wir gesondert unter Stadtreinigung oder Anlieger.

Welche Mittel Sie stattdessen nehmen, steht nicht im Gesetzestext, sondern in der amtlichen Winterdienst-FAQ der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Laut hamburg.de gilt: erlaubt sind feinkörniger Kies, Sand, Splitt und Blähton. Der Grund für das Verbot ist der Umweltschutz, also der Schutz von Boden, Grundwasser und den Straßenbäumen an den Gehwegen. Ein kurzer Zusatz vorweg, damit die Kernaussage nicht falsch verstanden wird: In Ausnahmewintern kann die Verkehrsbehörde das Verbot befristet aussetzen. Das war zuletzt im Winter 2025/26 der Fall. Der Grundsatz bleibt trotzdem: Auf dem Gehweg wird nicht gesalzen.

Welches Streugut ist in Hamburg erlaubt?

Erlaubt ist alles, was der Reifen oder die Schuhsohle greift, ohne die Umwelt zu belasten. Solche abstumpfenden Mittel schaffen Grip auf dem Eis, statt es wegzutauen. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was die BUKEA-FAQ als erlaubt nennt und was § 31 Abs. 2 HWG ausschließt.

StreugutStatus auf GehwegenGrundlage
Feinkörniger Kieserlaubt (abstumpfend)hamburg.de/BUKEA-FAQ
Sanderlaubt (abstumpfend)hamburg.de/BUKEA-FAQ
Splitterlaubt (abstumpfend)hamburg.de/BUKEA-FAQ
Blähtonerlaubt (abstumpfend)hamburg.de/BUKEA-FAQ
Tausalzverboten§ 31 Abs. 2 HWG
Tausalzhaltige Mittelverboten§ 31 Abs. 2 HWG

Wichtig ist die Reihenfolge. Zuerst wird der Schnee weggeräumt, erst danach kommt bei verbleibender Glätte das abstumpfende Mittel darauf. Salz ersetzt das Räumen nicht, und auf dem Gehweg ist es ohnehin keine Option. Kies, Sand und Splitt lassen sich außerdem im Frühjahr wieder aufkehren und teils erneut verwenden, was Salz nicht bietet.

Warum ist Salzstreuen in Hamburg verboten?

Salz löst sich mit dem Schmelzwasser und versickert dort, wo es hingerät. Laut hamburg.de dient das Verbot dem Schutz von Boden, Gewässern und der Vegetation an den Straßen. Das Chlorid reichert sich im Boden an, gelangt ins Grundwasser und schädigt besonders die Wurzeln der Straßenbäume, die ohnehin unter versiegelten Flächen leiden. Weil abstumpfende Mittel diese Wirkung nicht haben, sind sie der vorgeschriebene Standard auf dem Gehweg.

Sauber zu trennen ist dabei die Rolle der Stadt. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) darf auf Fahrbahnen begrenzt Tausalz einsetzen, dort so gering wie möglich (§ 28 Abs. 3 HWG). Das ist kein Widerspruch zum Gehweg-Verbot, sondern eine andere Fläche mit eigener Regel: Fahrbahn und Anliegergehweg werden im Gesetz getrennt behandelt. Für Sie als Anlieger auf dem Gehweg gilt das strikte Salzverbot des § 31 Abs. 2 HWG ohne diese Fahrbahn-Ausnahme.

Schadet Streusalz Pflanzen, Bäumen und Hundepfoten?

Salz belastet den Boden, das Straßenbegleitgrün und die Pfoten von Hunden, die durch die Streureste laufen. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist als Verbraucherinfo darauf hin, dass Salzreste Reizungen an Hundepfoten verursachen können und dem Wurzelwerk von Bäumen und Sträuchern zusetzen. Diese Schäden sind der sachliche Hintergrund des Verbots. Ein eigener Rechtsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten, denn die verbindliche Regel steht im Gesetz und in der amtlichen FAQ, nicht in der Schadenswirkung selbst.

Darf ich bei extremer Glätte doch Salz streuen?

Nur dann, wenn die zuständige Behörde das Verbot ausdrücklich und befristet aussetzt. Im Winter 2025/26 hat die Verkehrsbehörde Hamburg (BVM) den Einsatz von Tausalz auf Nebenflächen vorübergehend erlaubt, laut Pressemeldung befristet bis zum 13. Februar 2026. Das war eine Reaktion auf eine konkrete Extremwetterlage und eine Momentaufnahme dieses einen Winters, keine dauerhafte Lockerung.

Ohne eine solche amtliche Ausnahme bleibt es beim Verbot. Wer sich unsicher ist, orientiert sich am Grundsatz: erst gründlich räumen, dann mit abstumpfendem Mittel streuen, bei anhaltender Glätte wiederholt. Salz ist auf dem Gehweg der Ausnahmefall, den nur die Behörde freigeben kann, nicht der Einzelne für sich.

Was droht mir, wenn ich verbotenes Salz streue?

Wer auf dem Gehweg Tausalz verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 72 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 2 HWG. Das falsche Streumittel kann also mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie hoch dieses ausfällt und in welchen Fällen, führen wir hier bewusst nicht aus; die Zahlen und der Rahmen stehen gebündelt in unserem Ratgeber zum Bußgeld bei der Räum- und Streupflicht.

Muss ich das Streugut nach dem Winter wieder entfernen?

Ja. Nach Saisonende ist das ausgebrachte Streugut wieder zu beseitigen. Laut BUKEA gehört dazu auch, bei Tauwetter die Straßenrinnen und Gullys frei zu machen, damit das Schmelzwasser ablaufen kann. Praktisch heißt das: Sand und Splitt zusammenkehren, bevor sie in die Kanalisation gespült werden oder Gehwegplatten verkratzen. Kies und Splitt lassen sich trocken lagern und im nächsten Winter teils erneut verwenden.

Worauf achte ich beim Kauf von zugelassenem Streugut?

Achten Sie auf abstumpfende Mittel ohne Salzzusatz und auf eine passende Körnung, die auf glattem Gehweg greift. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale Hamburg das Umweltzeichen Blauer Engel, das salzfreie Streumittel kennzeichnet. Ein Blick auf die Verpackung lohnt sich, denn manche als „Streusalz-Ersatz” beworbene Produkte enthalten dennoch tausalzhaltige Anteile, die auf dem Gehweg nicht zulässig wären. Sand aus dem Baumarkt, Splitt oder Blähton sind die unkomplizierten Standardlösungen.

Häufige Fragen zum Streusalz-Verbot in Hamburg

Ist Streusalz in Hamburg verboten? Ja, auf Gehwegen ist Tausalz grundsätzlich untersagt; streuen dürfen Anlieger nur mit abstumpfenden Mitteln (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA-FAQ).

Welches Streugut darf ich in Hamburg verwenden? Feinkörniger Kies, Sand, Splitt oder Blähton. Tausalz und tausalzhaltige Mittel sind auf dem Gehweg tabu (hamburg.de/BUKEA-FAQ).

Darf ich bei extremer Glätte ausnahmsweise Salz streuen? Nur wenn die zuständige Behörde das Verbot befristet aussetzt, wie im Winter 2025/26. Sonst gilt: zuerst räumen, dann abstumpfende Mittel (BVM, Pressemeldung Winter 2025/26).

Muss ich das Streugut im Frühjahr wieder entfernen? Ja, nach Saisonende ist das Streugut zu beseitigen; bei Tauwetter halten Sie Rinnen und Gullys frei (hamburg.de/BUKEA „Wie muss ich räumen?”).

Wenn Sie den Winterdienst abgeben möchten

Auf dem Gehweg ist Salz verboten, erlaubt sind nur abstumpfende Mittel, und im Frühjahr muss das Streugut wieder weg. Das ist über einen langen Winter einiges an Arbeit zur richtigen Zeit. Wer das nicht selbst übernehmen will, gibt den Winterdienst an einen Betrieb ab, der nach den geltenden Hamburger Vorgaben arbeitet.

Wir, Elias und Rias Azizi von Nordix Winterdienst, übernehmen Räumung und Streudienst auf vereinbarten Flächen im Saisonvertrag vom 1. November bis 15. April. Für die vereinbarten Flächen sind wir versichert und haften vertragsgemäß. Grenzen mehrere Nachbarn ihre Grundstücke aneinander, lässt sich die Anfahrt teilen. Was genau der Streudienst umfasst, lesen Sie auf der Leistungsseite; die rechtlichen Grundlagen im Überblick finden Sie im Ratgeber zur Räum- und Streupflicht in Hamburg.

Sie erreichen uns unter Am Hohen Hause 1, 22047 Hamburg, mobil unter +49 176 62966947 oder im Festnetz unter +49 40 64795706.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Ist Streusalz in Hamburg verboten?

Ja, auf Gehwegen ist Tausalz grundsätzlich untersagt; streuen dürfen Anlieger nur mit abstumpfenden Mitteln (Quelle: hamburg.de/BUKEA-FAQ; § 31 Abs. 2 HWG).

Welches Streugut darf ich in Hamburg verwenden?

Abstumpfende Mittel: feinkörniger Kies, Sand, Splitt oder Blähton. Tausalz und tausalzhaltige Mittel sind auf Gehwegen tabu (Quelle: hamburg.de/BUKEA-FAQ).

Darf ich bei extremer Glätte ausnahmsweise Salz streuen?

Nur wenn die zuständige Behörde das Verbot ausdrücklich befristet aussetzt, wie im Winter 2025/26 geschehen. Der Grundsatz bleibt: zuerst räumen, dann abstumpfende Mittel streuen (Quelle: Verkehrsbehörde Hamburg / BVM, Pressemeldung Winter 2025/26).

Muss ich das Streugut im Frühjahr wieder entfernen?

Ja, Streugut ist nach Saisonende zu beseitigen; bei Tauwetter halten Sie zusätzlich Rinnen und Gullys frei, damit das Schmelzwasser ablaufen kann (Quelle: hamburg.de/BUKEA „Wie muss ich räumen?“).

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