Streudienst · Barsbüttel
Streudienst in Barsbüttel
Streudienst in Barsbüttel folgt der Gemeindesatzung, nicht dem Hamburger HWG: Wir streuen die dörflichen Gehwege der Ortsteile und die Gewerbeflächen an der A1 mit abstumpfenden Mitteln und richten uns nach der Satzung.
- Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
- Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
- Versichert, mit festem Vertrag
- Notdienst rund um die Uhr
- Leistung
- Streudienst in Barsbüttel
- Streugut
- Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
- Räumfrist
- werktags bis 7:00 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:00 Uhr (Satzung Barsbüttel)
- Nachweis
- GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos
Was streuen wir in Barsbüttel?
Der Streudienst in Barsbüttel unterliegt der Satzung der Gemeinde, weil der Ort zum Kreis Stormarn und nicht zu Hamburg gehört. Für die Glättebekämpfung heißt das: Fristen und zulässige Streumittel richten sich nach der Gemeindesatzung, die von den Hamburger Vorgaben abweichen kann. Wir bedienen Barsbüttel in unserer natürlichen Fahrtrichtung von Tonndorf über Jenfeld und kennen diesen Rahmen aus der Praxis.
Beim Streumittel arbeiten wir standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand, feinkörnigem Kies oder Blähton. Die Satzung der Gemeinde Barsbüttel gibt dafür den Rahmen vor: Salz soll auf Gehwegen grundsätzlich unterbleiben und ist nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen – Treppen, Rampen, starke Gefälle – zulässig; abstumpfende Mittel haben Vorrang (Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Barsbüttel). Anders als das pauschale Hamburger Verbot lässt die Barsbütteler Satzung diese eng begrenzten Ausnahmen zu – im Regelfall streuen wir salzfrei und schonen so Wegebeläge und die dörfliche Bepflanzung. Zwei Flächenarten prägen die Arbeit: die Wege an den Gewerbeflächen entlang der A1 zwischen Parkplatz, Anlieferung und Eingang – und die einzelnen Anliegergehwege in den Ortsteilen Willinghusen, Stemwarde und Stellau sowie im Hauptort. Gestreut wird, sobald sich Glätte bildet, auf den vereinbarten Flächen.
Weil die Satzung eigene Zeiten vorgeben kann, richten wir die Tour danach aus und kontrollieren bei anhaltender Glätte nach. Für Gewerbe und Wohnobjekte dokumentieren wir jeden Streugang. Die Einordnung zum Ort steht auf der Ortsseite Barsbüttel, gewerbliche Flächen besprechen wir über den Bereich für Gewerbe, die Leistung erklärt die Seite Streudienst.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde Barsbüttel.
Fragen zu Streudienst in Barsbüttel
Dürfen Sie in Barsbüttel mit Salz streuen?
Das regelt die Gemeindesatzung, nicht das Hamburger HWG. Nach der Satzung der Gemeinde Barsbüttel soll Salz auf Gehwegen grundsätzlich unterbleiben – zulässig nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, starke Gefälle); abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand haben Vorrang (Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Barsbüttel). Wir arbeiten entsprechend standardmäßig salzfrei. Dies ist keine Rechtsberatung.
Streuen Sie sowohl die Firmenzufahrten an der A1 als auch die Dorfgehwege?
Ja. An den Gewerbeflächen entlang der A1 streuen wir die Wege zwischen Parkplatz, Anlieferung und Eingängen ab; in Willinghusen, Stemwarde, Stellau und im Hauptort die einzelnen Anliegergehwege. Den Umfang und die Flächen legen wir vorab verbindlich fest.