Streudienst · Dulsberg
Streudienst in Dulsberg
Streudienst in Dulsberg heißt viele Meter Gehweg salzfrei sichern – in einer Siedlung mit dem langen Grünzug und begrünten Innenhöfen ist die Wahl des Streumittels keine Nebensache.
- Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
- Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
- Versichert, mit festem Vertrag
- Notdienst rund um die Uhr
- Leistung
- Streudienst in Dulsberg
- Streugut
- Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
- Räumfrist
- werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
- Nachweis
- GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos
Was streuen wir in Dulsberg?
Der Streudienst hält bei Glätte die Wege begehbar – in Dulsberg sind das viele Meter auf engem Raum. Als eine der am dichtesten bebauten Lagen Hamburgs hat der Stadtteil lange Gehweglinien entlang der Klinkerzeilen und dazwischen die begrünten Innenhöfe und Zuwege der Wohnblocks. Sobald Schnee liegen bleibt oder sich Reif- und Eisglätte bildet, streuen wir die vereinbarten Flächen ab – Grundstück für Grundstück, Eingang für Eingang.
Gestreut wird salzfrei: Tausalz ist auf Hamburger Gehwegen nicht zugelassen; erlaubt sind abstumpfende Stoffe wie Splitt, Sand, feinkörniger Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). In Dulsberg hat das ein besonderes Gewicht: Der Stadtteil ist um einen rund einen Kilometer langen Grünzug herum gebaut und durchzogen von begrünten Freiflächen und Innenhöfen. Splitt und Sand statt Salz schonen dort Bäume, Beete und die Wegebeläge – ein Punkt, der den Verwaltungen der grünen Siedlung wichtig ist.
Gestreut wird rechtzeitig zur Frist: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Zur Abgrenzung: Die öffentlichen Wege im Grünzug streut die Stadt; wir übernehmen die anliegerpflichtigen Gehwege und die Flächen der Wohnanlagen. Was auf welche Fläche gehört, ordnen wir mit der Verwaltung vorab zu; die Grundlagen erklärt die allgemeine Seite zum Streudienst, den Gesamt-Winterdienst in Dulsberg die Ortsseite Dulsberg.
Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.
Welche Fläche in Dulsberg welche Methode braucht
| Fläche in Dulsberg | Methode |
|---|---|
| Durchlaufende Anlieger- und Blockrandgehwege entlang der Klinkerzeilen | Maschinelle Räumung |
| Hauseingänge, Zuwege und genossenschaftseigene Wege zwischen den begrünten Blocks | Handräumung |
| Größere Hofflächen, Müllplatz-Zuwege und Zufahrten der Wohnanlagen | Räumung mit Fahrzeug |
Fragen zu Streudienst in Dulsberg
Warum streuen Sie in Dulsberg kein Salz, gerade am Grünzug?
Weil Streusalz auf Hamburger Gehwegen ohnehin verboten ist; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand, Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). In einer so grünen Siedlung mit dem Grünzug und den begrünten Innenhöfen ist das doppelt sinnvoll – Splitt und Sand belasten weder Bäume und Beete noch die Wegebeläge.
Wer streut in Dulsberg eigentlich – die Genossenschaft oder die Stadt?
Beides, je nach Fläche. Die öffentlichen Wege im Grünzug streut die Stadt; die anliegerpflichtigen Gehwege vor den Wohnblocks und die genossenschaftseigenen Zuwege übernimmt der Anlieger – also meist die Genossenschaft, die uns damit beauftragt. Was zu Ihrem Bestand gehört, ordnen wir vorab objektweise zu.