Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen kurz beantwortet — ausführlicher steht vieles auf den jeweiligen Leistungs- und Ratgeberseiten.

Kosten & Modelle

Was kostet der Winterdienst?

Wir kalkulieren individuell nach Fläche, Flächenart und Aufwand über die Saison — einen festen Quadratmeterpreis gibt es nicht. Zur Wahl stehen eine Saisonpauschale oder die Abrechnung je Einsatz; die Anfahrt lässt sich mit Nachbarn teilen. Die Preislogik im Detail steht auf der Seite Preise & Modelle.

Gibt es eine Mindestgröße?

Nein. Wir übernehmen den einzelnen Gehweg am Reihenhaus genauso wie den Parkplatz einer Wohnanlage — eine Mindestfläche gibt es bei uns nicht.

Ablauf & Erreichbarkeit

In welchem Zeitraum läuft der Winterdienst?

Der reguläre Zeitraum ist der 1. November bis 15. April und lässt sich anpassen. In dieser Saison sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und am Wochenende.

Dokumentieren Sie die Einsätze?

Ja. Jeden Einsatz halten wir per LENSUS fest — mit GPS-Standort, Zeitstempel sowie Vorher- und Nachher-Fotos. Auftraggeber erhalten je Objekt einen Zugang zum Kundenportal und sehen dort die Fertigstellungszeit und die Fotos.

Räumen Sie mit der Hand, der Maschine oder dem Fahrzeug?

Je nach Fläche: Handräumung an engen Gehwegen und Zuwegungen, maschinelle Räumung auf langen Gehwegen, Räumung mit Fahrzeug auf Zufahrten und Parkplätzen. Was wozu passt, steht unter Schneeräumung.

Recht

Darf ich als Anlieger die Räumpflicht übertragen?

Ja. Wer wegen Alters, Krankheit oder Abwesenheit nicht selbst räumen kann, muss laut § 34 HWG eine geeignete Person damit beauftragen. Wie die Haftung dabei verteilt ist, lesen Sie im Ratgeber zur Haftung im Winterdienst.

Bis wann muss in Hamburg geräumt sein?

Bei Schneefall nach 20 Uhr oder über Nacht muss der Gehweg werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr geräumt und gestreut sein; bei Glätte wird sofort gestreut (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Die Fristen im Detail stehen im Ratgeber Räumzeiten.

Darf ich auf dem Gehweg mit Salz streuen?

Auf Hamburger Gehwegen ist Tausalz verboten; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, feiner Kies oder Blähton (Quelle: hamburg.de/BUKEA, § 31 HWG). Warum, steht im Ratgeber zum Streusalz-Verbot.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Angebot anfordern

Anrufen Angebot