Streudienst · Billstedt

Streudienst in Billstedt

Streudienst in Billstedt hat einen großen Nachbarn: den rund 46 Hektar großen Öjendorfer See. So nah an einem stehenden Gewässer wird ausschließlich salzfrei gestreut.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Streudienst in Billstedt
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Billstedt?

Der Streudienst hält bei Glätte die Wege begehbar – in Billstedt geschieht das im Schatten eines großen Gewässers. Der Öjendorfer See misst rund 46 Hektar, dazu kommen der Öjendorfer Park und der Waldpark Steinfurth. Ein stehendes Gewässer reagiert empfindlich auf Einträge von außen: Was einmal drin ist, verdünnt sich nicht wie in einem Fluss, sondern bleibt. Deshalb streuen wir in Billstedt ausschließlich salzfrei – mit Splitt, Sand, feinem Kies oder Blähton, wie es das Gesetz für Gehwege ohnehin verlangt (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA).

Sobald sich Schnee legt oder sich Reif- und Eisglätte bildet, streuen wir die vereinbarten Flächen ab: die Wohnwege und Eingänge der Siedlungen, die Reihenhausgehwege der alten Dörfer und die Geschäftsgehwege an den U-Bahn-Lagen. Abstumpfendes Material greift dabei sofort und mechanisch, unabhängig davon, ob Salz überhaupt noch wirken würde, und es schont Pflaster und Beläge.

Gestreut wird rechtzeitig zur Frist: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Weil in einem so großen, dicht bewohnten Stadtteil früh sehr viele Menschen zu Fuß zur U-Bahn und zu den Geschäften gehen, ist das rechtzeitige Abstreuen hier so wichtig wie das Räumen. Was auf welche Fläche gehört, ordnen wir vorab zu; die Grundlagen erklärt die allgemeine Seite zum Streudienst, den Gesamt-Winterdienst in Billstedt die Ortsseite Billstedt.

Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.

Welche Fläche in Billstedt welche Methode braucht

Fläche in BillstedtMethode
Lange Wohnwege, Zufahrten und Eingänge der Großsiedlungen Mümmelmannsberg und DringsheideMaschinelle Räumung
Gehwege, Einfahrten und Zuwege der Reihen- und Einfamilienhäuser der alten DörferHandräumung
Große Parkplätze, Anlieferzonen und Zufahrten am Billstedt-Center und den GeschäftslagenRäumung mit Fahrzeug

Fragen zu Streudienst in Billstedt

Warum streuen Sie in Billstedt salzfrei, gerade am Öjendorfer See?

Weil Streusalz auf Hamburger Gehwegen verboten ist; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand, Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). Der Öjendorfer See ist ein stehendes Gewässer von rund 46 Hektar – gelangte Salz über die umliegenden Wege hinein, könnte es sich anreichern. Abstumpfendes Material vermeidet das.

Streuen Sie in den großen Siedlungen auch die Wohnwege und Eingänge?

Ja, je nach vereinbarter Fläche. In Mümmelmannsberg und Dringsheide streuen wir die durchlaufenden Wohnwege und die Hauseingänge ab; was zu Ihrem Bestand gehört, ordnen wir mit der Verwaltung objektweise zu.

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