Streudienst · Eppendorf

Streudienst in Eppendorf

Streudienst in Eppendorf hat einen überraschenden Nachbarn: Mitten im dichten Gründerzeitviertel liegen der Isebekkanal, der Mühlenteich und ein seit 1982 geschütztes Moor – Streusalz wäre hier fehl am Platz.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Streudienst in Eppendorf
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Eppendorf?

Der Streudienst hält bei Glätte die Wege begehbar – in Eppendorf mit einer Besonderheit, die man dem dichten Gründerzeitviertel nicht ansieht: Es ist erstaunlich wasserreich und grün. Der Isebekkanal bildet die Südgrenze, der Eppendorfer Mühlenteich liegt mittendrin, und das Eppendorfer Moor steht seit 1982 unter Naturschutz. Zwischen all dem verlaufen die dichten Altbau-Gehwege, auf denen früh viele Menschen unterwegs sind – zu den Praxen, den Geschäften, der U-Bahn.

Gestreut wird deshalb ausschließlich salzfrei, mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt, Sand, feinem Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). In Eppendorf ist das nicht nur Vorschrift: Salz, das von den Gehwegen abläuft, landet hier schnell im Kanal, im Mühlenteich oder in den geschützten Moorflächen. Abstumpfendes Material vermeidet das, greift sofort und mechanisch und schont die Wegebeläge der Altbauten.

Gestreut wird rechtzeitig zur Frist: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Weil in einem so dicht bewohnten Viertel früh viele Menschen zu Fuß unterwegs sind, ist das rechtzeitige Abstreuen der Gehwege, Praxis- und Geschäftseingänge hier so wichtig wie das Räumen. Was auf welche Fläche gehört, ordnen wir vorab zu; die Grundlagen erklärt die allgemeine Seite zum Streudienst, den Gesamt-Winterdienst in Eppendorf die Ortsseite Eppendorf.

Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.

Welche Fläche in Eppendorf welche Methode braucht

Fläche in EppendorfMethode
Durchlaufende Anlieger- und Geschäftsgehwege an der Eppendorfer Landstraße und den AltbauzeilenMaschinelle Räumung
Hauseingänge, Treppen und Höfe der Gründerzeit-Etagenhäuser sowie Praxis- und GeschäftseingängeHandräumung
Villen-Einfahrten, Zufahrten und Höfe der Stiftsanlagen und EinrichtungenRäumung mit Fahrzeug

Fragen zu Streudienst in Eppendorf

Ein geschütztes Moor mitten in Eppendorf – wirkt sich das aufs Streuen aus?

Ja. Das Eppendorfer Moor steht seit 1982 unter Naturschutz, dazu kommen der Isebekkanal und der Mühlenteich. So empfindliche Wasser- und Moorflächen mitten in der dichten Stadt vertragen kein Salz. Wir streuen deshalb – wie auf Hamburger Gehwegen ohnehin vorgeschrieben – abstumpfend, mit Splitt, Sand, Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA).

Streuen Sie auch die Praxis- und Geschäftseingänge früh ab?

Ja. An den Arztpraxen rund ums UKE und den Boutiquen der Eppendorfer Landstraße muss vor Sprechstunde und Öffnung abgestreut sein. Wir streuen die vereinbarten Gehwege und Eingänge rechtzeitig zur Frist (werktags bis 8:30 Uhr) und nehmen auf Wunsch Treppen und Zuwege dazu.

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