Für Gewerbe & Filialisten
Winterdienst für Gewerbe und Filialisten in Hamburg
Parkplatz, Zufahrt und Eingang frei zur Öffnung: Wir räumen und streuen Ihre betrieblichen Flächen und übernehmen für die vereinbarten Flächen die Verkehrssicherungspflicht — abgestimmt auf Ihre Öffnungszeit.
Nordix Winterdienst räumt und streut für Gewerbebetriebe und Filialen in Hamburg die betrieblich genutzten Flächen — Parkplätze, Zufahrten, Kundeneingänge und Laderampen — und übernimmt für die vereinbarten Flächen die Verkehrssicherungspflicht. Als Betreiber sind Sie für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Geschäftsgrundstück verantwortlich; diese Pflicht können Sie für die vereinbarten Flächen an uns übertragen. Wir haften für die vereinbarten Flächen und dokumentieren jeden Einsatz.
Anders als beim öffentlichen Gehweg, für den in Hamburg feste gesetzliche Fristen gelten (werktags bis 8:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr; Quelle: hamburg.de/BUKEA), richtet sich die Fertigstellung Ihrer Betriebsflächen nach Ihrer Öffnungszeit. Den Zeitpunkt vereinbaren wir verbindlich. Von der Handräumung enger Zuwege über die maschinelle Räumung bis zur Räumung mit Fahrzeug auf Parkplätzen und Freiflächen arbeiten wir mit eigenem Fuhrpark und eigener Werkstatt. Sie sprechen dabei direkt mit den Gesellschaftern Elias und Rias Azizi, nicht mit einer Hotline.
Flächen & Methode
Welche Flächen wir für Gewerbe räumen — und mit welchem Gerät
Auf einem Betriebsgrundstück treffen sehr unterschiedliche Flächen aufeinander. Ein schmaler Weg zum Personaleingang braucht anderes Gerät als ein Kundenparkplatz mit mehreren Reihen. Wir wählen die Methode nach Fläche, nicht umgekehrt.
- Parkplatz Geräumt mit Fahrzeug und Räumschild, das Streumittel auf den Untergrund abgestimmt.
- Zufahrt Frei, bevor der erste Lieferwagen kommt.
- Kundeneingang Handräumung bis an die Tür, rechtzeitig zur Öffnung.
- Laderampe Die Kante frei, damit Paletten sicher bewegt werden.
- Hoffläche Maschinell mit der Kehrmaschine, auch auf größeren Flächen.
Parkplätze, Zufahrten, Kundeneingänge, Laderampen
Der Parkplatz entscheidet oft darüber, ob Kunden überhaupt sicher zu Ihnen kommen — hier zählt die Fläche, dort die Kante an der Laderampe, an der Paletten bewegt werden. Die Zufahrt muss frei sein, bevor der erste Lieferwagen kommt, der Kundeneingang, bevor Sie öffnen. Diese Bereiche behandeln wir getrennt, weil sie zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichem Aufwand frei sein müssen.
Handräumung, maschinelle Räumung oder Räumung mit Fahrzeug — was wann passt
Enge Zuwege, Treppen und Bereiche direkt an der Tür räumen wir von Hand. Größere zusammenhängende Wege und Höfe übernimmt die maschinelle Räumung mit der Kehrmaschine. Parkplätze und Freiflächen räumen wir mit dem Fahrzeug samt Räumschild; bei weiten Flächen kommt die Großflächenräumung zum Einsatz. Auf Gehwegen ist Streusalz in Hamburg verboten — dort arbeiten wir mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Für Parkplätze und Fahrflächen stimmen wir das Streumittel auf den Untergrund ab.
Verkehrssicherungspflicht
Warum Winterdienst für Ihren Betrieb eine Frage der Verkehrssicherungspflicht ist
Wer ein Grundstück gewerblich betreibt, muss dafür sorgen, dass sich niemand auf den zugänglichen Flächen verletzt. Bei Schnee und Glätte heißt das: räumen und streuen. Diese Verkehrssicherungspflicht trifft zunächst Sie als Betreiber. Sie endet nicht am Ladeneingang, sondern reicht über den Parkplatz, die Zufahrt und die Laderampe bis dorthin, wo Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter tatsächlich gehen und fahren.
Wer haftet, wenn ein Kunde auf Ihrem Parkplatz stürzt?
Rutscht jemand auf einer vereisten Fläche aus, für die Sie verantwortlich sind, stehen Sie in der Haftung. Übertragen Sie die Räum- und Streupflicht für diese Flächen vertraglich an einen Winterdienst, verschiebt sich das Bild. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23, bestätigt: Die Übertragung an einen Dienstleister entlastet den Auftraggeber deliktisch. Eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt — Sie müssen einen geeigneten Dienstleister beauftragen und dessen Arbeit im Blick behalten. Genau dafür liefert die Einsatzdokumentation die Grundlage.
Was bedeutet „Übernahme der Verkehrssicherungspflicht" konkret für Ihre Flächen?
Für jede Fläche, die wir mit Ihnen vereinbaren, übernehmen wir die Räumung und das Streuen und tragen die Verantwortung, dass diese Fläche zum vereinbarten Zeitpunkt frei ist. Was nicht im Vertrag steht, bleibt in Ihrer Hand — deshalb nehmen wir vor dem ersten Einsatz genau auf, welche Parkplätze, Zufahrten und Eingänge dazugehören. Nordix Winterdienst ist versichert und haftet für die vereinbarten Flächen.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wann ist Ihre Fläche frei? Räumung passend zur Betriebsöffnung
Für den öffentlichen Gehweg gelten in Hamburg feste Uhrzeiten. Ihr Parkplatz und Ihre Zufahrt gehören nicht dazu — für sie zählt Ihr Betriebsablauf. Ein Bäcker mit Öffnung um sechs braucht seine Fläche früher frei als ein Büro, das um neun beginnt. Deshalb legen wir den Fertigstellungszeitpunkt mit Ihnen fest, statt eine pauschale Uhrzeit vorzugeben.
Öffentlicher Gehweg
feste Frist: 8:30 / 9:30 Uhr
Ihre Betriebsfläche
nach Ihrer Öffnungszeit
Muss mein Parkplatz auch bis 8:30 Uhr frei sein wie der Gehweg?
Die Frist werktags bis 8:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr ist die gesetzliche Gehweg-Frist in Hamburg (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Sie gilt nicht automatisch für Ihren Parkplatz. Wann Ihre Betriebsflächen frei sein müssen, hängt an Ihrem Betrieb — und diesen Zeitpunkt vereinbaren wir verbindlich. Bei einsetzender Glätte wird ohnehin sofort gestreut. Mehr zu den Räumzeiten in Hamburg lesen Sie im Ratgeber Räumzeiten.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Dokumentation
So belegen Sie, dass geräumt wurde: die Einsatzdokumentation
Kommt es zum Streit über einen Sturz, entscheidet die Frage, ob und wann geräumt war. Darauf müssen Sie eine Antwort haben. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit GPS, Zeitstempel und Vorher-/Nachher-Fotos. Die Auswahl- und Kontrollpflicht, die laut BGH beim Betreiber bleibt, erfüllen Sie damit nachvollziehbar.
- GPSder Ort jedes Einsatzes
- Zeitstempelwann die Fläche frei war
- Vorher-/Nachher-Fotosder Zustand, belegt
Was sehe ich im Kundenportal?
Über einen eigenen Login je Objekt sehen Sie im Kundenportal, welche Einsätze gefahren wurden. Das Portal weist die Fertigstellungszeit aus — den Moment, in dem die Fläche geräumt war — dazu die Fotos vom Zustand vorher und nachher. Diese Einsätze laufen automatisch als Liste zusammen und dienen zugleich als Abrechnungs- und Nachweisgrundlage. Wie die Dokumentation im Haftungsfall zählt, steht im Ratgeber zur Haftung im Winterdienst.
Wenn es nachts oder am Wochenende schneit: Erreichbarkeit und Notdienst
Schnee kommt selten zur Bürozeit. Fällt er in der Nacht auf einen Samstag, muss Ihre Fläche trotzdem frei sein, bevor die ersten Kunden kommen. In der Saison sind wir rund um die Uhr erreichbar, und Sie können uns auch kurzfristig beauftragen. Sie erreichen uns am Festnetz unter +49 40 64795706 und mobil unter +49 176 62966947 — und zwar direkt bei Elias oder Rias Azizi, nicht bei einer Zentrale.
Ein Ansprechpartner für mehrere Standorte
Führen Sie mehrere Filialen oder Betriebsstätten, brauchen Sie nicht für jede einen eigenen Dienstleister. Über einen Rahmenvertrag betreuen wir mehrere Objekte, jedes mit eigenem Zugang im Kundenportal und eigener Dokumentation. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe. Voraussetzung ist, dass die Standorte in unserem Einzugsgebiet liegen — das klären wir je Standort im Gespräch.
Winterdienst am Firmenstandort: Hamburg und Nordost-Umland
Unser Standort liegt in Tonndorf im Bezirk Wandsbek. Von dort betreuen wir Betriebe in Hamburg und im nordöstlichen Umland. Ob ein Standort für uns erreichbar ist, hängt an der Anfahrt — die lässt sich mit benachbarten Objekten teilen. Sagen Sie uns, wo Ihre Flächen liegen, dann sagen wir Ihnen, ob wir sie bedienen.
Was gilt für meinen Betrieb im Umland (Stormarn) — auch das HWG?
Innerhalb Hamburgs gilt das Hamburgische Wegegesetz (HWG). Im Umland, etwa im Kreis Stormarn, greift es nicht — dort regeln die Städte und Gemeinden die Räum- und Streupflicht über eigene Satzungen, oft mit abweichenden Fristen und Maßen. In Ahrensburg gilt zum Beispiel eine Gehwegbreite von 1,50 Metern statt der in Hamburg üblichen 1 Meter (Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Ahrensburg). Für Ihren Standort im Umland ist deshalb die örtliche Satzung maßgeblich, nicht das HWG.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen von Gewerbekunden
Welche Flächen räumen Sie auf einem Gewerbegrundstück?
Parkplätze, Zufahrten, Kundeneingänge, Laderampen und Hofflächen — vom engen Zuweg bis zur Freifläche. Die Methode richtet sich nach der Fläche: Handräumung an schmalen Wegen, maschinelle Räumung mit der Kehrmaschine, Räumung mit Fahrzeug auf Parkplätzen, bei weiten Flächen Großflächenräumung. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Mehr dazu unter Schneeräumung.
Muss mein Parkplatz auch bis 8:30 Uhr frei sein wie der Gehweg?
Nicht automatisch. Werktags bis 8:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr sind die gesetzlichen Fristen für den öffentlichen Gehweg in Hamburg (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Wann Ihre Betriebsflächen frei sein müssen, richtet sich nach Ihrem Betrieb — meist nach Ihrer Öffnungszeit. Diesen Zeitpunkt vereinbaren wir verbindlich. Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wenn ein Kunde auf meinem Parkplatz stürzt — wer haftet, und wie weise ich nach, dass geräumt war?
Für die Verkehrssicherheit auf dem Geschäftsgrundstück ist der Betreiber verantwortlich. Diese Pflicht können Sie für die vereinbarten Flächen an uns übertragen; wir haften für die vereinbarten Flächen. Den Nachweis liefert die Einsatzdokumentation: jeder Einsatz mit GPS, Zeitstempel und Vorher-/Nachher-Fotos, einsehbar im Kundenportal. Zur Rechtslage: BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23 — die Übertragung entlastet deliktisch, die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt beim Betreiber. Details unter Haftung im Winterdienst. Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wie läuft der Vertrag — Saisonpauschale oder Abrechnung je Einsatz?
Beides ist möglich: eine Saisonpauschale für den Zeitraum 1. November bis 15. April, individuell kalkuliert, oder die Abrechnung je Einsatz. Die Einsatzdokumentation führt je Objekt automatisch die Einsatzliste — sie dient zugleich als Abrechnungs- und Nachweisgrundlage. Zu den Modellen im Detail: siehe Preise.
Rechtliches zum Nachlesen
Vertiefendes zur Rechtslage steht im Ratgeber: die Räum- und Streupflicht im Überblick, die Haftung beim Winterdienst sowie die Frage, wie sich Winterdienst-Kosten absetzen und umlegen lassen.
Nordix Winterdienst · Hamburg
Fläche freihalten lassen — fordern Sie Ihr Angebot an
Sagen Sie uns, welche Flächen frei bleiben sollen und wann Ihr Betrieb öffnet. Wir nehmen Parkplatz, Zufahrt, Eingang und Hoffläche auf und rechnen Ihnen ein Angebot.