Streudienst · Volksdorf

Streudienst in Volksdorf

Streudienst in Volksdorf trifft auf viele einzelne Anliegergehwege in einer der grünsten Lagen Hamburgs – zwischen Volksdorfer Wald und Naturschutzgebieten zählt hier die richtige Streumittelwahl doppelt.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Streudienst in Volksdorf
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Volksdorf?

Der Streudienst hält bei Glätte die Wege begehbar – in Volksdorf sind das vor allem die vielen einzelnen Anliegergehwege vor Einfamilienhäusern und Villen. Sobald Schnee liegen bleibt oder sich Reif- und Eisglätte bildet, streuen wir die vereinbarten Flächen mit abstumpfenden Mitteln ab, Grundstück für Grundstück.

Auf Hamburger Gehwegen ist Tausalz nicht zugelassen; erlaubt sind abstumpfende Stoffe wie Splitt, Sand, feinkörniger Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). In Volksdorf hat diese Regel ein besonderes Gewicht: Der Stadtteil grenzt an den Volksdorfer Wald und umfasst die Naturschutzgebiete Volksdorfer Teichwiesen und Duvenwischen (Quelle: Wikipedia „Hamburg-Volksdorf”). Splitt und Sand statt Salz schonen dort nicht nur den Wegebelag, sondern auch Bäume, Vorgärten und das angrenzende Grün – ein Punkt, der vielen Eigentümern in dieser Lage wichtig ist.

Geräumt und gestreut werden muss rechtzeitig zur Frist: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Weil auf den großen Grundstücken zwischen Gehweg und Haustür oft ein langer Zuweg liegt, streuen wir auf Wunsch auch diesen und die Einfahrt mit ab. Was auf welche Fläche gehört, ordnen wir vorab zu; die Grundlagen erklärt die allgemeine Seite zum Streudienst, den Gesamt-Winterdienst in Volksdorf die Ortsseite Volksdorf.

Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.

Welche Fläche in Volksdorf welche Methode braucht

Fläche in VolksdorfMethode
Verwinkelte Gehweg- und Zuwegfronten, Stufen und Kanten an Einfamilienhäusern und VillenHandräumung
Lange, parkartige Einfahrten zu Garage oder StellplatzRäumung mit Fahrzeug
Zusammenhängende Gehwege an Wohnanlagen und Geschäftszeilen (Dorfwinkel, U-Bahn-Umfeld)Maschinelle Räumung

Fragen zu Streudienst in Volksdorf

Warum streuen Sie in Volksdorf kein Salz?

Weil Streusalz auf Hamburger Gehwegen verboten ist; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand, Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). In Volksdorf mit dem Volksdorfer Wald und den Naturschutzgebieten Teichwiesen und Duvenwischen schützt das zugleich Wegebeläge, Bäume und Grün.

Streuen Sie auch die langen Zuwege und Einfahrten, nicht nur den Gehweg?

Auf Wunsch ja. Den gesetzlich pflichtigen Gehweg streuen wir mit abstumpfendem Material; den langen Zuweg zur Haustür und die Einfahrt nehmen wir nach Vereinbarung dazu, damit auch der Weg vom Auto bis zur Tür bei Glätte sicher ist.

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