Streudienst · Jenfeld

Streudienst in Jenfeld

Streudienst in Jenfeld heißt: nicht einen Gehweg streuen, sondern die vielen Hauszugänge, Treppen und Verbindungswege einer ganzen Wohnanlage – und jeden Gang für den Verwalter nachweisen.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Streudienst in Jenfeld
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Jenfeld?

Der Streudienst hat in Jenfeld eine besondere Geometrie: Nicht ein einzelner Gehweg ist zu sichern, sondern die vielen Zugänge, Treppen und Verbindungswege der großen Wohnanlagen. An einem Geschossbau summieren sich Eingänge, Müllstandsplätze und Wege zwischen den Zeilen zu einer Fläche, an der bei Glätte an vielen Stellen gleichzeitig etwas passieren kann – und an der jeder einzelne Punkt zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers zählt.

Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln: Splitt, Sand, feinkörniger Kies oder Blähton – Tausalz ist auf Hamburger Gehwegen nicht zulässig (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). Wir streuen die vereinbarten Flächen ab, sobald sich Reif-, Eis- oder Schneeglätte bildet, und legen den Schwerpunkt auf die kritischen Stellen: die stark begangenen Treppen und die Eingänge, an denen die Mieter der Zeilen morgens zur Arbeit und zum Bus gehen. Bei anhaltender Glätte kontrollieren und streuen wir nach.

Die Frist ist knapp: werktags bis 8:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Was den Streudienst in Jenfeld von dem einer Einfamilienhaus-Straße unterscheidet, ist der Nachweis: Für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen dokumentieren wir jeden Streugang lückenlos. Wie die Haftung verteilt ist, erklärt der Ratgeber zur Haftung; die Leistung die Seite Streudienst, den Ort die Ortsseite Jenfeld.

Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.

Welche Fläche in Jenfeld welche Methode braucht

Fläche in JenfeldMethode
Lange, durchlaufende Gehwegzeilen entlang der GeschossbautenMaschinelle Räumung
Hauszugänge, schmale Zuwege zwischen den Zeilen und TreppenHandräumung
Zufahrten, Stellplätze und größere Freiflächen der AnlagenRäumung mit Fahrzeug

Fragen zu Streudienst in Jenfeld

Wie weisen wir als Verwaltung nach, dass in Jenfeld gestreut wurde?

Über einen Kundenportal-Zugang zur Einsatzdokumentation: zu jeder vereinbarten Fläche gibt es GPS-Position, Zeitstempel und Fotos. Bei den vielen Einzelzugängen einer Jenfelder Anlage ist das der Beleg gegenüber Eigentümern und Mietern, falls es zum Streit über eine Sturzstelle kommt.

Streuen Sie an den Wohnanlagen mit Salz, wenn die Treppen vereisen?

Nein. Auf Gehwegen und Zuwegen ist Tausalz verboten; erlaubt sind Splitt, Sand, Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG). Vereiste Treppen streuen wir dichter mit abstumpfendem Material und kontrollieren nach – gerade dort, wo viele Mieter täglich hinauf- und hinuntergehen.

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