Streudienst · Ahrensburg

Streudienst in Ahrensburg

Streudienst in Ahrensburg folgt der städtischen Satzung statt dem Hamburger HWG: andere Frist, eigene Vorgaben zum Streumittel – wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln und richten uns nach der Satzung.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Streudienst in Ahrensburg
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 7:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:00 Uhr (Satzung Ahrensburg)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Ahrensburg?

Der Streudienst in Ahrensburg unterliegt anderem Recht als in Hamburg. Weil die Stadt zum Kreis Stormarn gehört, gilt für die Glättebekämpfung die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg und nicht das Hamburgische Wegegesetz. Das betrifft zwei Punkte, die wir kennen und einplanen: die Frist – werktags ist der Weg nach Satzung schon bis 7:30 Uhr zu sichern, eine Stunde früher als in Hamburg – und die Frage, womit gestreut werden darf.

Beim Streumittel arbeiten wir mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand, feinkörnigem Kies oder Blähton. Das ist hier nicht nur unsere Vorliebe: Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg untersagt Salz und sonstige auftauende Stoffe auf Geh- und Radwegen und schreibt abstumpfende Mittel vorrangig vor (Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg). Die Rechtsgrundlage ist damit eine andere als das Hamburger HWG, das Ergebnis auf dem Gehweg aber dasselbe – Tausalz bleibt außen vor. Gestreut wird, sobald sich Reif-, Eis- oder Schneeglätte bildet, auf den vorher vereinbarten Flächen.

Die frühere Frist bestimmt die Tour: Wir streuen so, dass die Wege rechtzeitig vor der satzungsgemäßen Zeit gesichert sind, und kontrollieren bei anhaltender Glätte nach. Für Wohnanlagen und Gewerbe dokumentieren wir jeden Streugang als Nachweis. Die genauen Vorgaben regelt die Satzung der Stadt; die Einordnung steht auf der Ortsseite Ahrensburg, die Leistung erklärt die Seite Streudienst.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Stadt Ahrensburg.

Fragen zu Streudienst in Ahrensburg

Gilt in Ahrensburg auch das Hamburger Streusalz-Verbot?

Das HWG-Salzverbot als solches nicht – aber die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg untersagt Salz und sonstige auftauende Stoffe auf Geh- und Radwegen ebenfalls und schreibt abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand vorrangig vor (Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg). Andere Rechtsgrundlage, auf dem Gehweg dasselbe Ergebnis. Dies ist keine Rechtsberatung.

Bis wann muss in Ahrensburg gestreut sein?

Nach der städtischen Satzung gilt eine frühere Frist als in Hamburg – werktags ist der Weg bereits bis 7:30 Uhr zu sichern, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr (Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg). Wir streuen die vereinbarten Flächen entsprechend rechtzeitig ab, sobald sich Glätte bildet, und richten die Tour auf die Ahrensburger Zeiten aus.

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