AZ · 01Für Hausverwaltungen & WEGs

Winterdienst für Hausverwaltungen und WEGs in Hamburg

Für Hausverwaltungen und WEGs ist Winterdienst vor allem eine Haftungsfrage. Nordix Winterdienst übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen und dokumentiert jeden Einsatz digital — sodass sich im Streitfall belegen lässt, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde.

Grauer Smart Fortwo von Nordix Winterdienst mit Kennzeichen HH·NX 1499 und Räumschild im Schnee vor einer Hamburger Wohnanlage.
HH · NX 1499
  • 01.11.–15.04.vereinbarter Zeitraum
  • 1 Vertragfür mehrere Objekte
  • GPS + FotoNachweis je Einsatz
  • 1 Ansprechpartnerfest, keine Hotline

AZ · 02Warum Haftungsfrage

Warum Winterdienst für Hausverwaltungen vor allem eine Haftungsfrage ist

Rutscht jemand auf einem ungeräumten Weg, steht die Frage der Verantwortung im Raum, bevor der Schnee getaut ist. Für die Verwaltung geht es dann nicht um Komfort, sondern um Haftung — und um die Frage, ob sich die Räumung im Nachhinein belegen lässt. Genau an diesen beiden Punkten setzen wir an: Wir übernehmen die Pflicht für die vereinbarten Flächen, und wir halten jeden Einsatz nachprüfbar fest.

Die Übertragung des Winterdiensts an eine Fachfirma verschiebt die Verantwortung, sie löst sie aber nicht restlos auf. Wer beauftragt, muss die Firma sorgfältig auswählen und im laufenden Betrieb kontrollieren — diese Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Und wer als Eigentümer vermietet, steht seinem Mieter gegenüber weiterhin vertraglich in der Pflicht, unabhängig davon, wer tatsächlich räumt.

Was das BGH-Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) für Sie bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat am 6. August 2025 klargestellt, wie sich die Verantwortung verteilt (BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23): Wer den Winterdienst an eine geeignete Fachfirma überträgt, ist die deliktische Verkehrssicherungspflicht weitgehend los. Gegenüber Mietern haftet der Vermieter jedoch vertraglich weiter, weil er sich das Handeln der beauftragten Firma nach § 278 BGB zurechnen lassen muss. Eine vollständige Entlastung „raus aus jeder Haftung" gibt es also nicht. Wie sich die Verteilung im Einzelnen darstellt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Haftung beim Winterdienst im Detail.

RollePflicht
Verwaltung / WEGbleibt: Auswahl- & Kontrollpflicht
vermietender Eigentümerbleibt: vertraglich ggü. Mieter (§ 278 BGB)
Fachfirma Nordixübernimmt: Verkehrssicherungspflicht für vereinbarte Flächen

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

AZ · 03Flächenabgrenzung

Wer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht — und wer haftet?

Für die vertraglich festgelegten Flächen übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht. Wir sind versichert und haften für die vereinbarten Flächen. Entscheidend ist deshalb die saubere Abgrenzung: Welcher Gehweg, welche Zufahrt, welche Hoffläche, welche Treppe, welcher Parkplatz gehört dazu — und was liegt außerhalb. Diese Grenze halten wir je Objekt schriftlich fest, damit im Zweifel klar ist, wofür wir einstehen. Für Flächen, die nicht Teil der Vereinbarung sind, bleibt die Verantwortung bei Ihnen; deshalb nehmen wir sie lieber einmal zu genau auf als zu grob.

  • 01Gehweg
  • 02Zufahrt
  • 03Hoffläche
  • 04Treppe
  • 05Parkplatz

AZ · 04So weisen Sie nach

Wie weisen Sie im Streitfall nach, dass geräumt wurde?

Eine Aussage wie „es wurde geräumt" hilft im Schadensfall wenig, wenn niemand belegen kann, wann und wo das geschah. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz digital: mit GPS-Tracking, Zeitstempel sowie Vorher- und Nachher-Fotos. So entsteht für jede vereinbarte Fläche ein nachvollziehbarer Verlauf, der weit über eine handschriftliche Liste hinausgeht.

  1. GPS-Tracking Die Räumfahrt wird per GPS erfasst.
  2. Zeitstempel Jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit.
  3. Vorher-/Nachher-Fotos Der Zustand der Fläche im Bild.
  4. Kundenportal je Objekt Eigener Login, alle Einsätze einsehbar.
Kundenportal-Ansicht eines abgeschlossenen Einsatzes: Status Beendet, Ausführung Räumen und Streuen, Endzeit, daneben die Vorher- und Nachher-Fotos des geräumten Wegs.
Vorher/Nachher-Fotodokumentation mit Status, Ausführung und Fertigstellungszeit — Ansicht aus dem Kundenportal (Demo-Objekt).

Je Objekt ein eigener Zugang — Status, Ausführung, Fertigstellungszeit und Foto-Dokumentation jederzeit einsehbar.

Derselbe Gehweg nach dem Einsatz: vollständig geräumte, dunkle Wegfläche.
Verschneiter Gehweg an einer Hamburger Wohnstraße vor dem Winterdienst-Einsatz.
Echter Einsatz in Hamburg: Regler schieben — so sieht der Gehweg vor und nach unserer Räumung aus.

Was Sie im Kundenportal sehen: Status, Endzeit, Vorher-/Nachher-Fotos, Karte

Für jedes Objekt richten wir Ihnen einen eigenen Zugang zum Kundenportal ein. Dort sehen Sie je Einsatz den Status und die Ausführung, die Fertigstellungszeit der Räumung, die Foto-Dokumentation und die Karte mit dem erfassten Weg. Die angezeigte Uhrzeit ist die Fertigstellungszeit des Einsatzes. Für die Verwaltung heißt das zweierlei: Sie haben im Ernstfall einen belastbaren Haftungsnachweis, und Sie können jederzeit ohne Rückfrage bei uns gegenüber Eigentümern und Beiräten Rechenschaft ablegen.

AZ · 05Ihr Ansprechpartner

Sie sprechen direkt mit uns — nicht mit einer Hotline

Hinter Nordix Winterdienst stehen Elias und Rias Azizi. Wenn Sie anrufen, landen Sie nicht in einer Warteschleife und nicht bei wechselnden Sachbearbeitern, sondern bei den beiden, die den Einsatz auch verantworten. In der Saison sind wir rund um die Uhr erreichbar. Für geschäftliche Anliegen erreichen Sie uns am besten unter dem Festnetz +49 40 64795706, alternativ mobil unter +49 176 62966947. Unser Sitz in Tonndorf im Bezirk Wandsbek bedeutet kurze Wege zu den Objekten im Einzugsgebiet; über eigenen Fuhrpark und eigene Werkstatt sind wir dabei unabhängig von fremden Dienstleistern.

Wo wir für Hausverwaltungen und WEGs im Einsatz sind

Von unserem Standort Am Hohen Hause 1 in 22047 Hamburg aus betreuen wir Objekte im Bezirk Wandsbek und in den angrenzenden Gebieten. Für Wohnanlagen bieten sich Stadtteile mit größerem Gebäudebestand an — etwa Winterdienst in Steilshoop, Farmsen-Berne oder Jenfeld. Ob eine bestimmte Adresse in unser Einzugsgebiet fällt, klären wir verbindlich am Telefon — statt pauschal zu versprechen, dass wir überall fahren.

AZ · 06Zusammenarbeit

Ein Vertrag für mehrere Objekte: so läuft die Zusammenarbeit

Verwalten Sie mehrere Häuser, brauchen Sie keine Sammlung von Einzelabsprachen. Ein Rahmenvertrag bündelt alle Objekte über einen festen Ansprechpartner, und trotzdem bleibt jedes Objekt für sich sauber geführt: eigene Flächenvereinbarung, eigenes Portal-Objekt, eigene Dokumentation. So behalten Sie den Überblick über ein ganzes Portfolio, ohne dass die Nachweise verschwimmen.

Onboarding: von der Objektliste zur festen Flächenvereinbarung

  1. 01Sie reichen die Objektliste ein — Adressen und die zu betreuenden Flächen je Objekt.
  2. 02Wir gehen die Flächen durch, grenzen sie verbindlich ab und erstellen das Angebot.
  3. 03Rahmenvertrag und Flächenvereinbarung werden je Objekt festgehalten.
  4. 04Wir richten je Objekt den Portal-Zugang ein und starten in die Saison.

Für Filial- und Gewerbeflächen mit eigenen Öffnungszeiten finden Sie die passenden Abläufe auf unserer Seite für Winterdienst für Gewerbe.

AZ · 07Für WEGs

Was gilt für WEGs — Beschluss, Rechenschaft, Gemeinschaftseigentum?

In einer WEG ist der Winterdienst Sache der Gemeinschaft, weil Gehwege, Zufahrten und Hofflächen in der Regel Gemeinschaftseigentum sind. Die Beauftragung einer Fachfirma wird beschlossen, und die Verwaltung setzt den Beschluss um — muss ihn gegenüber den Eigentümern aber auch belegen können. Hier zahlt sich die digitale Dokumentation doppelt aus: Der Beirat sieht im Portal, dass und wann geräumt wurde, und in der Eigentümerversammlung liegt der Nachweis vor, statt dass über Erinnerungen gestritten wird.

Die Pflicht selbst bleibt bei der Gemeinschaft, auch wenn viele annehmen, die Stadt kümmere sich um den Gehweg. Das ist nicht der Fall — die Zuständigkeit von Stadtreinigung oder Anlieger haben wir im Ratgeber aufgeschlüsselt. Übertragen kann die WEG die Aufgabe trotzdem: an eine Fachfirma, die die vereinbarten Flächen übernimmt und den Einsatz nachweist.

AZ · 08Abrechnung

Wie wird abgerechnet — Saisonpauschale oder je Einsatz?

  • ASaisonpauschaledeckt 01.11.–15.04. pauschal ab — kalkulierbar, unabhängig von der Schneemenge.
  • BJe Einsatznur die tatsächlich gefahrenen Einsätze — die Einsatzliste führt das Portal automatisch mit.

Es gibt zwei gängige Wege, und welcher besser passt, hängt vom Objekt ab. Die Saisonpauschale deckt den Zeitraum vom 1. November bis 15. April pauschal ab und macht die Kosten kalkulierbar, unabhängig davon, wie oft es schneit. Die Abrechnung je Einsatz rechnet nur die tatsächlich gefahrenen Einsätze ab; die dafür nötige Einsatzliste je Objekt führt das Portal ohnehin automatisch mit. Beide Modelle liefern eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, die Sie als umlagefähige Nebenkosten weiterreichen können — was davon absetzbar oder umlagefähig ist, lesen Sie im Ratgeber zu Winterdienst-Kosten absetzen und umlegen. Konkrete Beträge nennen wir im individuellen Angebot; einen Überblick geben unsere Preismodelle.

AZ · 09Häufige Fragen

Häufige Fragen von Hausverwaltungen und WEGs

Wie dokumentieren Sie die Einsätze — und wie sehe ich das?

Jeden Einsatz erfassen wir digital mit GPS-Tracking, Zeitstempel sowie Vorher- und Nachher-Fotos. Für jedes Objekt richten wir Ihnen einen Zugang zum Kundenportal ein, über den Sie Status, Ausführung, Fertigstellungszeit und die Foto-Dokumentation jederzeit selbst einsehen. So haben Sie im Schadensfall Ihren Nachweis zur Hand und können gegenüber Eigentümern Rechenschaft ablegen.

Übernehmen Sie mehrere Objekte über einen Vertrag?

Ja. Mehrere Objekte laufen über einen Rahmenvertrag mit einem festen Ansprechpartner, und je Objekt vereinbaren wir verbindlich die Flächen und führen ein eigenes Portal-Objekt mit eigener Dokumentation. Wir übernehmen Objekte im Einzugsgebiet rund um unseren Standort in Tonndorf; ob eine bestimmte Adresse dazugehört, klären wir verbindlich am Telefon.

Wer haftet, wenn in unserer WEG jemand auf einer Gemeinschaftsfläche stürzt?

Die Übertragung des Winterdiensts entlastet den Eigentümer und die WEG deliktisch — es bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht. Ein vermietender Eigentümer haftet seinem Mieter jedoch vertraglich weiter, auch bei Gemeinschaftsflächen (BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23). Wie die Haftung beim Winterdienst genau verteilt ist, lesen Sie im Ratgeber zur Haftung im Winterdienst.

Übernimmt in Hamburg nicht die Stadtreinigung die Gehwege?

Nein — für den Gehweg vor dem Grundstück ist in Hamburg der Anlieger zuständig, und die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadtreinigung Hamburg enthält keinen Winterdienst. Für die WEG bleibt die Pflicht also bei der Gemeinschaft, die sie an eine Fachfirma übertragen kann. Details finden Sie im Ratgeber zur Zuständigkeit von Stadtreinigung oder Anlieger.

Rechtliches zum Nachlesen

Wie Räum- und Streupflicht, Haftung und Bußgeld in Hamburg zusammenhängen, haben wir im Ratgeber ausführlich aufgeschlüsselt: von der Räum- und Streupflicht im Überblick über die Haftung beim Winterdienst bis zum Bußgeld bei verletzter Räumpflicht.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Nordix Winterdienst · Hamburg

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