Streudienst · Borgfelde

Streudienst in Borgfelde

Streudienst in Borgfelde ist mehr als Pflicht: Auf einem Hang mit Treppen entscheidet der griffige Belag darüber, ob man bergauf und bergab sicher geht.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Streudienst in Borgfelde
Streugut
Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
Räumfrist
werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was streuen wir in Borgfelde?

Der Streudienst hält bei Glätte die Wege begehbar – in Borgfelde bekommt das Wort „Halt” eine wörtliche Bedeutung. Der Stadtteil liegt am Geesthang, mit Treppen und ansteigenden Wegen zwischen der oberen und der unteren Ebene. An einer Steigung oder auf einer Stufe reicht schon eine dünne Eisschicht, damit der Fuß wegrutscht. Deshalb ist hier das gründliche, rechtzeitige Streuen genauso wichtig wie das Räumen – oft wichtiger.

Gestreut wird mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt, Sand, feinem Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). Am Hang ist das kein bloßes Vorschrifts-Thema: Abstumpfendes Material schafft eine griffige Oberfläche, in der man bergauf und bergab und auf Treppen sofort Halt findet – anders als auf einer glatten, nur angetauten Fläche. Die Treppen und Steigungen streuen wir dabei dichter als die ebenen Gehwege, weil dort die Rutschgefahr am größten ist.

Gestreut wird rechtzeitig zur Frist: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Neben Gehweg und Treppe nehmen wir auf Wunsch Zuwege, Rampen und Höfe dazu. Was auf welche Fläche gehört, ordnen wir vorab zu; die Grundlagen erklärt die Seite zum Streudienst, den Gesamt-Winterdienst die Ortsseite Borgfelde.

Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.

Welche Fläche in Borgfelde welche Methode braucht

Fläche in BorgfeldeMethode
Treppen, Rampen und ansteigende Hangwege zwischen Oben und Unten BorgfeldeHandräumung
Durchlaufende Anlieger- und Geschäftsgehwege an den U-/S-Bahn-LagenMaschinelle Räumung
Höfe, Zuwege und Zufahrten der WohnbebauungRäumung mit Fahrzeug

Fragen zu Streudienst in Borgfelde

Gibt abstumpfendes Streugut am Hang und auf Treppen genug Halt?

Ja, gerade dort. Splitt und Sand schaffen eine griffige Schicht, in der Sohle und Rad sofort fassen – bergauf, bergab und auf jeder Stufe. Eine glatt getaute, dann wieder überfrorene Fläche wäre gefährlicher. Streusalz ist auf Gehwegen ohnehin verboten (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA); wir streuen abstumpfend und gründlich.

Streuen Sie die Treppen zwischen Oben und Unten besonders?

Ja. Die Treppen und ansteigenden Wege am Geesthang streuen wir dichter und in ganzer Breite, weil sie die höchste Rutschgefahr tragen. Was zu Ihrer Fläche gehört – Gehweg, Treppe, Zuweg –, ordnen wir vorab zu.

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