Ratgeber Winterdienst & Räumpflicht in Hamburg
In Hamburg räumt und streut der Anlieger den Gehweg vor seinem Grundstück selbst — mindestens 1 Meter breit, werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG). Was das im Einzelnen bedeutet, steht hier: belegt, mit Quellen, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Leitartikel
Räum- und Streupflicht Hamburg
Wer muss in Hamburg wann räumen und streuen? Anliegerpflicht, 1-Meter-Regel, Fristen, Salzverbot, Haftung und Bußgeld – der Überblick nach dem HWG.
Pflichten, Zeiten und Streugut
Was muss ich wann tun — und womit?
Verantwortung und Folgen
Wer haftet, und was droht bei Verstoß?
Kosten und Zuständigkeit
Was kostet es — und wer ist überhaupt zuständig?
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
In eigener Sache
Winterdienst lieber abgeben?
Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen — für Hausverwaltungen und WEGs ebenso wie für Privathaushalte.
Angebot anfordern