Der Nordix-Ratgeber Hamburg · § 31 HWG · 7 Beiträge

Ratgeber Winterdienst & Räumpflicht in Hamburg

In Hamburg räumt und streut der Anlieger den Gehweg vor seinem Grundstück selbst — mindestens 1 Meter breit, werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG). Was das im Einzelnen bedeutet, steht hier: belegt, mit Quellen, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.

Leitartikel

Räum- und Streupflicht Hamburg

Wer muss in Hamburg wann räumen und streuen? Anliegerpflicht, 1-Meter-Regel, Fristen, Salzverbot, Haftung und Bußgeld – der Überblick nach dem HWG.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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