Streudienst · Alsterdorf
Streudienst in Alsterdorf
Streudienst in Alsterdorf ist mehr als Pflichterfüllung: Wo viele Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfe unterwegs sind, entscheidet der griffige Belag darüber, ob ein Weg wirklich nutzbar ist.
- Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
- Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
- Versichert, mit festem Vertrag
- Notdienst rund um die Uhr
- Leistung
- Streudienst in Alsterdorf
- Streugut
- Splitt, Sand, Kies oder Blähton (abstumpfend)
- Räumfrist
- werktags bis 8:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:30 Uhr (§ 31 HWG)
- Nachweis
- GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos
Was streuen wir in Alsterdorf?
Der Streudienst hält bei Glätte die Wege begehbar – in Alsterdorf hat das Wort „begehbar” ein weites Bedeutungsfeld. Der Stadtteil ist von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf geprägt; viele Menschen hier bewegen sich mit Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe. Für sie ist eine überfrorene Fläche nicht nur unangenehm, sondern unpassierbar. Deshalb ist das rechtzeitige, gleichmäßige Abstreuen hier so wichtig wie das Räumen selbst.
Gestreut wird salzfrei, mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt, Sand, feinem Kies oder Blähton (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA). Das hat in Alsterdorf einen doppelten Nutzen: Erstens schaffen Splitt und Sand eine griffige Oberfläche, auf der Räder und Gehhilfen sicher fassen – ein glatt getauter, dann wieder überfrorener Belag wäre gefährlicher als frischer Schnee. Zweitens gelangt kein Salz in die Alster, die den Stadtteil durchfließt, und belastet weder Wasser noch Uferbäume.
Gestreut wird rechtzeitig zur Frist: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, sonst unverzüglich (§ 31 Abs. 3 HWG). Neben dem Gehweg nehmen wir auf Wunsch Rampen, Zuwege und Eingänge dazu – gerade dort, wo eine Einrichtung früh öffnet oder Bewohnerinnen und Bewohner morgens los müssen. Was auf welche Fläche gehört, ordnen wir vorab zu; die Grundlagen erklärt die allgemeine Seite zum Streudienst, den Gesamt-Winterdienst in Alsterdorf die Ortsseite Alsterdorf.
Hinweis: Allgemeine Information zur Räum- und Streupflicht in Hamburg, keine Rechtsberatung.
Welche Fläche in Alsterdorf welche Methode braucht
| Fläche in Alsterdorf | Methode |
|---|---|
| Durchlaufende Anlieger- und Geschäftsgehwege an den U1-Lagen und den Klinkersiedlungen | Maschinelle Räumung |
| Gehwege, Rampen und Zuwege – barrierefrei geräumt, wo Rollstuhl und Gehhilfe durchmüssen | Handräumung |
| Villen-Einfahrten, Höfe und Zufahrten der Wohnanlagen und Einrichtungen | Räumung mit Fahrzeug |
Fragen zu Streudienst in Alsterdorf
Gibt abstumpfendes Streugut auch Rollstühlen und Rollatoren genug Halt?
Ja, gerade ihnen. Splitt und Sand schaffen eine griffige Oberfläche, auf der Räder und Gehhilfen nicht wegrutschen – anders als eine glatte, nur angetaute Fläche. Wir streuen die vereinbarten Wege gleichmäßig und rechtzeitig ab; Streusalz ist auf Gehwegen ohnehin verboten (§ 31 Abs. 2 HWG; hamburg.de/BUKEA).
Streuen Sie in Alsterdorf auch die Zuwege von Einrichtungen und die Rampen?
Auf Wunsch ja. Neben dem pflichtigen Gehweg streuen wir Rampen, Zuwege und Eingänge von Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie die Zuwege der Wohnanlagen – dort, wo früh Betrieb ist und Menschen auf sicheren Halt angewiesen sind. Was zu Ihrer Fläche gehört, ordnen wir vorab zu.