Ratgeber · Winterdienst Hamburg
Winterdienst von der Steuer absetzen: Ratgeber Hamburg
Ja. Die Kosten für einen Winterdienst am selbst bewohnten Grundstück lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG von der Steuer absetzen — als Eigentümer wie als Mieter. Begünstigt ist der Arbeits- und Anfahrtslohn, nicht das Streugut; Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung.
Kann ich den Winterdienst von der Steuer absetzen?
Ja. Die Kosten für einen Winterdienst am selbst bewohnten Grundstück lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) von der Steuer absetzen — als Eigentümer und als Mieter. Begünstigt ist dabei der Arbeits- und Anfahrtslohn, also die Leistung der Räumung und der Streuung selbst. Die Materialkosten, etwa für Splitt oder Sand, gehören nicht dazu.
Ein Teil der begünstigten Kosten wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag im Jahr. Wie hoch dieser Anteil und dieser Höchstbetrag genau sind, richtet sich nach § 35a EStG in der jeweils geltenden Fassung; die verbindlichen Werte für Ihr Steuerjahr erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt oder in der Steuerberatung. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, die im nächsten Veranlagungszeitraum schon wieder anders lauten kann.
Zwei Voraussetzungen sind für den Abzug entscheidend: Sie brauchen eine Rechnung, und Sie müssen sie per Überweisung bezahlen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Auch Mieter profitieren — dann läuft der Abzug über die Nebenkostenabrechnung. Wie sich haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung unterscheiden, welcher Teil der Rechnung zählt und wie Vermieter umlegen, steht in den folgenden Abschnitten.
Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung? Die richtige Einordnung
§ 35a EStG unterscheidet mehrere Fördertöpfe, und die Einordnung entscheidet über die Höhe des möglichen Abzugs. Der Winterdienst am eigenen Grundstück fällt in aller Regel unter die haushaltsnahen Dienstleistungen — nicht unter die Handwerkerleistungen und nicht unter die Beschäftigung im Privathaushalt.
Was zählt beim Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung?
Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt wird und die im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt anfällt. Das Räumen des eigenen Gehwegs und der Einfahrt gehört genau dazu: Rechtlich sind es die Anlieger, die diese Flächen von Schnee und Eis befreien müssen. Wer das nicht selbst macht, sondern eine Firma beauftragt, kauft eine Leistung ein, die er sonst in eigener Person erbringen würde. Das ist der Kern der haushaltsnahen Dienstleistung.
Warum die Abgrenzung über die Höhe des Abzugs entscheidet
Handwerkerleistungen — etwa eine Reparatur am Haus — werden nach § 35a EStG anders und in geringerem Umfang gefördert als haushaltsnahe Dienstleistungen. Für den Winterdienst ist die Einordnung als haushaltsnahe Dienstleistung deshalb die günstigere. Von ihr hängt ab, mit welchem Prozentsatz und bis zu welchem Höchstbetrag Sie die Arbeitskosten geltend machen können. Die genauen Werte und die Frage, ob in Ihrem Einzelfall eine andere Einordnung greift, klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberaterin beziehungsweise Ihrem Steuerberater.
Welcher Teil der Rechnung ist absetzbar — und welcher nicht?
Absetzbar ist nie die gesamte Rechnung, sondern nur der Lohnanteil. Wer das trennt, bekommt den Abzug reibungslos; wer eine Pauschalrechnung ohne Aufschlüsselung vorlegt, riskiert, dass das Finanzamt den Ansatz kürzt oder ganz streicht.
Arbeits- und Anfahrtskosten begünstigt, Materialkosten nicht
Begünstigt sind die Arbeitskosten und die Kosten der Anfahrt — die eigentliche Räum- und Streuleistung. Nicht begünstigt sind die Materialkosten, also das Streugut. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Rechnungsposten zu.
| Rechnungsposten | Steuerlich begünstigt? |
|---|---|
| Arbeitslohn für Handräumung, maschinelle Räumung, Räumung mit Fahrzeug | ja |
| Anfahrtskosten | ja |
| Maschinen- und Gerätekosten (Arbeitsanteil) | ja |
| Streugut (Splitt, Sand, sonstiges Material) | nein |
Damit der begünstigte Anteil überhaupt erkennbar ist, muss die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Steht auf der Rechnung nur eine einzige Summe, fehlt dem Finanzamt der begünstigte Teilbetrag.
Warum Sie eine Rechnung brauchen und nicht bar zahlen dürfen
Der Abzug nach § 35a EStG setzt zwei Nachweise voraus: eine Rechnung und einen Beleg über die unbare Zahlung, also die Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung ist ausdrücklich ausgeschlossen — auch dann, wenn Sie eine Quittung haben. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf; das Finanzamt kann beide anfordern.
Können auch Mieter den Winterdienst absetzen?
Ja. Der Abzug ist nicht den Eigentümern vorbehalten. Wenn Ihr Vermieter einen Winterdienst beauftragt und die Kosten über die Nebenkosten auf Sie umlegt, können Sie den auf Sie entfallenden Arbeitslohn-Anteil in Ihrer eigenen Steuererklärung ansetzen.
Absetzen über die Nebenkostenabrechnung
Der Weg führt über die jährliche Nebenkostenabrechnung. In ihr taucht der Winterdienst als Betriebskostenposten auf. Für den Abzug zählt aber nicht der volle Betrag, sondern nur der darin enthaltene Arbeits- und Anfahrtslohn — genau der Anteil, den auch ein Eigentümer geltend machen könnte. Den Materialanteil müssen Sie herausrechnen.
Welche Bescheinigung Sie von der Hausverwaltung brauchen
Damit Sie den richtigen Betrag kennen, brauchen Sie eine Aufstellung, die den haushaltsnahen Arbeitslohn-Anteil gesondert ausweist. Viele Verwaltungen legen diese Bescheinigung der Nebenkostenabrechnung von sich aus bei. Fehlt sie, fragen Sie danach — ohne den ausgewiesenen Lohnanteil kann das Finanzamt den Abzug nicht anerkennen. Die folgende Tabelle stellt gegenüber, wer was ansetzt und welchen Nachweis er dafür führt.
| Eigentümer | Mieter | |
|---|---|---|
| Was wird angesetzt? | Arbeits- und Anfahrtslohn aus der eigenen Rechnung | umgelegter Arbeitslohn-Anteil aus der Nebenkostenabrechnung |
| Welcher Nachweis? | Rechnung des Winterdienstes + Überweisungsbeleg | Nebenkostenabrechnung + Bescheinigung des Vermieters |
Dürfen Vermieter den Winterdienst auf Mieter umlegen?
Ja. Der Winterdienst zählt zu den laufenden Betriebskosten, die ein Vermieter nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlegen darf — vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten vor. Die Schneebeseitigung wird dabei den Kosten der Straßenreinigung zugerechnet (§ 2 Nr. 8 BetrKV).
Winterdienst als umlagefähige Betriebskosten
Umlagefähig sind die laufenden Kosten des Winterdienstes, etwa die vereinbarte Saisonpauschale. Nicht umlagefähig sind Kosten, die einmalig oder außergewöhnlich anfallen. Die Umlage erfolgt nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel, in der Regel nach Wohnfläche. Für die Hausverwaltung ist das ein Standardvorgang; die genaue Ausgestaltung, gerade bei gemischt genutzten Objekten, gehört in die rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Umlage ist nicht dasselbe wie Haftung
Wer umlegt, gibt die Kosten weiter — nicht die Verantwortung. Auch wenn Sie den Winterdienst beauftragen und auf die Mieter umlegen, bleiben Sie Ihren Mietern gegenüber vertraglich in der Pflicht. Das ist ein eigenes Thema, das wir in unserem Ratgeber zur Haftung beim Winterdienst ausführlich behandeln. Hier gilt nur: Umlage regelt, wer zahlt, nicht, wer haftet.
Was Sie für die Steuererklärung von uns bekommen
Damit der Abzug beim Finanzamt trägt, braucht es die richtige Rechnung. Von uns, Elias und Rias Azizi von Nordix Winterdienst, erhalten Sie eine ordentliche Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeits- und Anfahrtslohn — die Grundlage, um den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen. Bezahlt wird per Überweisung, sodass auch der zweite Nachweis, der Zahlungsbeleg, vorliegt.
Wir arbeiten mit einer festen Saisonpauschale für den Zeitraum vom 1. November bis 15. April; die Anfahrtskosten lassen sich mit Nachbarn teilen, wenn wir mehrere Grundstücke in einer Straße betreuen. Was das für Ihr Wohnhaus bedeutet, erklären wir auf der Seite für Privatkunden, und was das für Ihr Objekt kostet, halten wir in einem konkreten Angebot mit Leistungsumfang fest. Verwaltungen, die für mehrere Objekte eine prüffähige Abrechnung samt Betriebskosten-Bescheinigung brauchen, finden die passenden Abläufe auf unserer Seite für Hausverwaltungen und WEGs.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater. Der vollständige Überblick über Pflichten und Fristen steht in unserem Ratgeber zur Räum- und Streupflicht in Hamburg.
Häufige Fragen
Kann ich den Winterdienst von der Steuer absetzen?
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG für das selbst bewohnte Grundstück. Absetzbar ist nur der begünstigte Teil, also der Arbeits- und Anfahrtslohn. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung; eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Können auch Mieter den Winterdienst absetzen?
Ja, wenn der Winterdienst über die Nebenkostenabrechnung umgelegt wird und der Vermieter oder die Hausverwaltung die haushaltsnahen Kosten in einer Bescheinigung ausweist. Der Mieter setzt den auf ihn entfallenden, in der Abrechnung ausgewiesenen Arbeitslohn-Anteil in seiner eigenen Steuererklärung an.
Sind auch die Materialkosten für das Streugut absetzbar?
Nein. Begünstigt ist nur der Arbeits- und Anfahrtslohn, nicht das Material wie Splitt, Sand oder sonstiges Streugut. Deshalb muss die Rechnung die Arbeits- und die Materialkosten getrennt ausweisen — nur so lässt sich der begünstigte Anteil belegen.