Ratgeber · Winterdienst Hamburg
Stadtreinigung oder Anlieger? Gehweg räumen Hamburg
Den Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumt und streut in Hamburg der Anlieger — nicht die Stadtreinigung (§ 28 HWG; hamburg.de/BUKEA). Die Stadtreinigung Hamburg ist im Winterdienst für die Fahrbahnen zuständig: Haupt- und Busverbindungsstraßen, ausgewählte Radwege, Fußgängerüberwege und Bushaltestellen.
Wer ist wofür zuständig — die kurze Antwort
Den Gehweg vor Ihrem Grundstück räumen und streuen Sie in Hamburg selbst. Zuständig ist der Anlieger, in der Regel also der Grundstückseigentümer — nicht die Stadtreinigung (§ 28 HWG; hamburg.de/BUKEA). Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) kümmert sich im Winterdienst um die Fahrbahnen: Haupt- und Busverbindungsstraßen, ausgewählte Radwege, Fußgängerüberwege und Bushaltestellen (SRH). Der Streifen aus Gehwegplatten zwischen Grundstücksgrenze und Bordstein bleibt Ihre Aufgabe.
Der häufigste Irrtum betrifft die Gehwegreinigungsgebühr. Wer sie an die Stadtreinigung zahlt, geht oft davon aus, damit sei auch der Winterdienst abgedeckt. Das ist nicht so: Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung umfasst keinen Winterdienst (hamburg.de/BUKEA). Reinigt die Stadtreinigung Ihren Gehweg im Sommer gegen Gebühr, sind Sie im Winter trotzdem zum Räumen und Streuen verpflichtet.
Als Anlieger gilt zunächst der Eigentümer. Die Pflicht kann per Vertrag auf Mieter oder eine Hausverwaltung übergehen — wie das genau funktioniert, steht im Überblick zur Räum- und Streupflicht in Hamburg. Einen dauerhaft ungeräumten Gehweg melden Sie über die Winterdienst-Hotline der Stadt unter 040 2576-1313 (hamburg.de/SRH).
| Fläche | Zuständig | Quelle |
|---|---|---|
| Gehweg vor dem Grundstück (mindestens 1 m Breite) | Anlieger (Eigentümer; per Vertrag Mieter oder Hausverwaltung) | § 28 HWG; hamburg.de/BUKEA |
| Fahrbahnen, Haupt- und Busverbindungsstraßen | Stadtreinigung Hamburg | SRH |
| Ausgewähltes Radwegenetz | Stadtreinigung Hamburg | SRH |
| Fußgängerüberwege | Stadtreinigung Hamburg | SRH; hamburg.de/BUKEA |
| Bushaltestellen | Stadtreinigung Hamburg | SRH |
| Gehwege ohne Anlieger (z. B. straßenbegleitend, ohne Anliegergrundstück) | Stadtreinigung Hamburg | SRH |
Wofür ist die Stadtreinigung Hamburg beim Winterdienst zuständig?
Der öffentliche Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg beginnt dort, wo der Verkehr rollt. Nach § 28 HWG führt die Stadtreinigung den Winterdienst durch, soweit die Anlieger nicht selbst verpflichtet sind — und diese Grenze verläuft am Bordstein. Für alles Rollende auf der Fahrbahn sorgt die Stadt, für den Gehweg der Anlieger.
Fahrbahnen, Hauptstraßen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege — was die SRH übernimmt
Die Stadtreinigung räumt und streut die Haupt- und Busverbindungsstraßen, ein ausgewähltes Radwegenetz, die Fußgängerüberwege und die Bushaltestellen (SRH; hamburg.de/BUKEA). Hinzu kommen straßenbegleitende Gehwege, hinter denen kein Anliegergrundstück liegt — diese Wege hat sonst niemand, also übernimmt sie die Stadt. Es geht um mehrere tausend Kilometer Straße und eine große Zahl an Überwegen; die genauen Streckenwerte lassen wir bewusst offen, weil die Angaben je nach Quelle abweichen.
Ein Detail sorgt regelmäßig für Verwirrung, deshalb hier die saubere Trennung: Auf Ihrem Gehweg ist Tausalz verboten (§ 31 HWG); die Stadtreinigung darf auf Fahrbahnen begrenzt Salz einsetzen (§ 28 HWG). Was für den Anlieger untersagt ist, ist der Stadt auf der Fahrbahn also in Maßen erlaubt. Was auf Ihrem Gehweg gestreut werden darf und was nicht, führt der Ratgeber zum Streusalz-Verbot in Hamburg im Einzelnen aus.
Von wann bis wann ist die Stadtreinigung im Winterdienst?
Die Winterdienst-Saison der Stadtreinigung Hamburg läuft etwa von Mitte Oktober bis Mitte April (SRH). In dieser Zeit ist die städtische Räum- und Streuflotte in Bereitschaft, sobald Schnee oder Glätte gemeldet werden. Dieser städtische Zeitraum ist nicht dasselbe wie der Zeitraum eines privaten Winterdienstvertrags — die beiden lassen sich sauber nebeneinanderstellen, ohne sich zu widersprechen.
| Was | Zeitraum | Rolle |
|---|---|---|
| Winterdienst-Saison der Stadtreinigung Hamburg | ca. Mitte Oktober bis Mitte April | öffentlicher Winterdienst der Stadt (Fahrbahnen, Radwege, Haltestellen) |
| Nordix-Saisonvertrag | 1. November bis 15. April, individuell anpassbar | privatrechtlicher Leistungszeitraum für den Gehweg |
Räumt die Stadtreinigung auch die Gehwege?
Nein. Die Gehwege vor den Grundstücken gehören zum Anlieger, nicht zur Stadtreinigung (§ 28 HWG; hamburg.de/BUKEA). Die städtische Flotte hält an der Fahrbahn und an den öffentlichen Wegen ohne Anlieger — den Streifen vor Ihrer Haustür fährt sie nicht an.
Das führt im Alltag zu einer klaren Aufteilung: Die Straße vor Ihrem Haus ist morgens womöglich schon geräumt, der Gehweg davor aber nicht. Für den Gehweg sind Sie selbst dran, und zwar in der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens auf einem einen Meter breiten Streifen (§ 31 Abs. 1 HWG). Wer das mit der geräumten Fahrbahn verwechselt, übersieht seine eigene Pflicht — und haftet im Zweifel für einen Sturz.
Ich zahle Gehwegreinigungsgebühr — ist der Winterdienst da nicht mit drin?
Nein. Die Gehwegreinigung gegen Gebühr und der Winterdienst sind zwei verschiedene Dinge. In einigen Straßen reinigt die Stadtreinigung bestimmte Gehwege gegen Gebühr — kehrt also Laub und Unrat weg. Winterdienst, das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte, ist darin nicht enthalten (hamburg.de — Wegereinigung; hamburg.de/BUKEA).
Praktisch heißt das: Auch wenn die Stadtreinigung Ihren Gehweg im Sommer sauber hält, bleiben Sie im Winter selbst verantwortlich. Die Gebühr entbindet Sie nicht von der Räum- und Streupflicht. Wer diesen Punkt übersieht, geht ein doppeltes Risiko ein — ein Bußgeld des Bezirksamts und die zivilrechtliche Haftung, falls jemand auf dem ungeräumten Weg stürzt.
Wer gilt als Anlieger — auch Mieter und Hausverwaltung?
Anlieger ist zunächst der Grundstückseigentümer. Er trägt die Räum- und Streupflicht für den angrenzenden Gehweg. Diese Pflicht lässt sich jedoch weiterreichen: Per Mietvertrag oder Hausordnung kann sie auf die Mieter übergehen, über einen Dienstleistungsauftrag auf eine Hausverwaltung oder eine Winterdienstfirma. Wie eine solche Übertragung wirksam wird und was sie voraussetzt, behandelt der Überblick zur Räum- und Streupflicht genauer.
Für bestimmte Eigentümer ist das keine freie Wahl: § 34 HWG verpflichtet unter anderem Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit — etwa eine WEG oder GbR — und auswärtige Eigentümer, die nicht in der Nähe des Grundstücks wohnen, eine geeignete Person mit dem Winterdienst zu beauftragen. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften ist das der rechtliche Kern der Sache. Welche Fallgruppen § 34 HWG genau nennt und wie sich die Haftung dabei verteilt, führt der Ratgeber wer beim Winterdienst haftet aus; die Umsetzung im Objektbestand beschreibt die Seite für Hausverwaltungen und WEG.
Was gilt, wenn vor meinem Grundstück kein Gehweg oder ein Grünstreifen liegt?
Auch dann kann eine Pflicht bestehen — es kommt auf die Fläche an. Grenzt Ihr Grundstück an einen Grünstreifen oder an einen Weg, der nicht als klassischer Gehweg befestigt ist, richtet sich die Zuständigkeit danach, welche Wegefläche dem Fußgängerverkehr dient und wer ihr Anlieger ist. Liegt ein straßenbegleitender Fußweg vor, hinter dem kein Anliegergrundstück steht, übernimmt ihn die Stadtreinigung (SRH). Grenzt der Weg dagegen an Ihr Grundstück, bleibt er in der Regel Ihre Aufgabe.
Weil solche Grundstückslagen sehr unterschiedlich ausfallen, lohnt im Zweifel die Rückfrage bei der Behörde. Die Übersicht der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter „Wo muss ich räumen?” beschreibt die typischen Konstellationen; für den konkreten Einzelfall gibt das zuständige Bezirksamt Auskunft.
Räumt die Stadt vor öffentlichen Gebäuden und an Haltestellen?
An den Bushaltestellen und den Fußgängerüberwegen räumt und streut die Stadtreinigung Hamburg (SRH). Auch die Fahrbahnen entlang der öffentlichen Gebäude fallen unter den städtischen Winterdienst, soweit es sich um Haupt- und Busverbindungsstraßen handelt. Für den Gehweg direkt vor einem Gebäude gilt allerdings dieselbe Logik wie überall: Ist dem Gebäude ein Anlieger zugeordnet — etwa die öffentliche Hand als Eigentümerin —, trägt dieser Anlieger die Pflicht für den angrenzenden Gehweg, nicht die Stadtreinigung als städtischer Winterdienst.
Die Grenze verläuft also nicht am Charakter des Gebäudes, sondern an der Art der Fläche und am Anlieger. Öffentlich genutzt heißt nicht automatisch von der Stadtreinigung geräumt.
Wo melde ich einen ungeräumten Gehweg in Hamburg?
Einen ungeräumten Gehweg oder eine glatte Straße melden Sie über die Winterdienst-Hotline der Stadt Hamburg unter 040 2576-1313 (hamburg.de/SRH). Für Glätte- und Schadensmeldungen bietet die Stadtreinigung Hamburg zusätzlich eine App an. Die Kontrolle der Anliegerpflicht — also ob der Gehweg vor einem Grundstück geräumt ist — liegt bei den Bezirksämtern.
Ob und in welcher Höhe daraus ein Bußgeld folgt, ist eine eigene Frage und hängt vom Einzelfall ab. Die Details dazu behandelt der Ratgeber zum Bußgeld bei verletzter Räumpflicht in Hamburg.
Und außerhalb Hamburgs — ist im Umland auch die Stadtreinigung zuständig?
Nein, im Umland gelten andere Regeln. Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) und der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg gelten nur innerhalb Hamburgs. In den Nachbargemeinden im Kreis Stormarn — etwa Ahrensburg oder Barsbüttel — regelt jeweils eine kommunale Straßenreinigungssatzung, wer räumt und in welcher Breite. Diese Satzungen weichen von den Hamburger Vorgaben ab — bei der Räumbreite, den Fristen und der Zuständigkeit.
Wer ein Grundstück im Umland hat, sollte deshalb nicht die Hamburger Zahlen zugrunde legen, sondern die Satzung der eigenen Gemeinde. Was vor Ort gilt, steht auf den Seiten zum Winterdienst in Ahrensburg und Barsbüttel; die kommunale Satzung ist Ortsrecht und kann sich ändern.
Den Gehweg übernimmt niemand für Sie — außer Sie beauftragen jemanden
Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie selbst verantwortlich — die Stadtreinigung übernimmt ihn nicht. Diesen Teil übernehmen wir. Nordix Winterdienst ist ein Winterdienst aus Hamburg, geführt von Elias und Rias Azizi, mit Sitz Am Hohen Hause 1, 22047 Hamburg. Wir räumen und streuen Gehwege, Einfahrten und Zuwege im Rahmen unserer Saisonverträge vom 1. November bis 15. April, der Zeitraum lässt sich individuell anpassen.
Sind Sie auswärtiger Eigentümer, GbR oder WEG, verlangt § 34 HWG ohnehin, dass Sie den Winterdienst an eine geeignete Person übertragen — für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften haben wir dafür einen eigenen Weg. Wollen Sie wissen, was das für Ihre Adresse konkret heißt, fordern Sie ein Angebot an — mit den Maßen Ihrer Flächen kalkulieren wir eine Saisonpauschale; die Anfahrt lässt sich mit Nachbarn teilen.
Erreichbar sind wir mobil unter +49 176 62966947 und im Festnetz unter +49 40 64795706.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Räumt die Stadtreinigung Hamburg auch die Gehwege?
Nein. Die Stadtreinigung Hamburg übernimmt im Winterdienst die Fahrbahnen, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege; die Gehwege vor den Grundstücken müssen die Anlieger selbst räumen und streuen (hamburg.de/BUKEA; § 28 HWG).
Ich zahle eine Gehwegreinigungsgebühr an die Stadtreinigung — ist der Winterdienst darin enthalten?
Nein. Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadtreinigung Hamburg umfasst keinen Winterdienst. Auch wenn die Stadtreinigung Ihren Gehweg im Sommer reinigt, bleiben Sie als Anlieger im Winter selbst zum Räumen und Streuen verpflichtet (hamburg.de — Wegereinigung).
Wo melde ich in Hamburg einen ungeräumten Gehweg?
Über die Winterdienst-Hotline 040 2576-1313 der Stadt Hamburg; die Stadtreinigung Hamburg bietet dafür zusätzlich eine App an. Zuständig für die Kontrolle der Anliegerpflicht sind die Bezirksämter (hamburg.de/BUKEA; SRH).
Wer räumt in Hamburg den Gehweg — Stadt oder Anlieger?
Der Anlieger, also in der Regel der Grundstückseigentümer. Die Stadtreinigung Hamburg ist im Winterdienst nur für die Fahrbahnen und ausgewählte Wege zuständig, nicht für die Gehwege vor den Grundstücken (§ 28 HWG; hamburg.de/BUKEA).