Schneeräumung · Ahrensburg

Schneeräumung in Ahrensburg

Schneeräumung in Ahrensburg richtet sich nach einer anderen Uhr als in Hamburg: Hier gilt nicht das HWG, sondern die Straßenreinigungssatzung der Stadt – werktags muss der Weg nach Satzung bereits bis 7:30 Uhr frei sein, eine Stunde früher.

  • Eigener Fuhrpark & eigene Werkstatt
  • Jeder Einsatz GPS- & foto-dokumentiert
  • Versichert, mit festem Vertrag
  • Notdienst rund um die Uhr
Leistung
Schneeräumung in Ahrensburg
Methoden
Hand-, Maschinen- und Fahrzeugräumung je nach Fläche
Räumfrist
werktags bis 7:30 Uhr, sonn-/feiertags bis 9:00 Uhr (Satzung Ahrensburg)
Nachweis
GPS, Zeitstempel, Vorher-/Nachher-Fotos

Was räumen wir in Ahrensburg?

Schneeräumung in Ahrensburg spielt nach eigenen Regeln. Die Schlossstadt ist Kreisstadt des Kreises Stormarn und gehört nicht zu Hamburg – für den Winterdienst gilt deshalb nicht das Hamburgische Wegegesetz, sondern die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg. Der praktisch wichtigste Unterschied betrifft die Zeit: Nach der Satzung muss der Gehweg werktags bereits bis 7:30 Uhr geräumt sein – eine Stunde früher als in Hamburg –, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr, jeweils in 1,50 m Breite (Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg). Wer aus Gewohnheit mit der Hamburger Frist plant, ist hier zu spät dran.

Die Flächen selbst ähneln denen im Hamburger Umland: Einfamilien- und Reihenhausgebiete wie Gartenholz und der seit 2013 nachverdichtete Erlenhof, Mehrfamilien- und Wohnanlagen in den neueren Quartieren, dazu Gewerbe im Gebiet Nord/Beimoor. Entsprechend setzen wir die Methode nach Fläche: Handräumung an den einzelnen Haus- und Reihenhaus-Gehwegen, maschinelle Räumung an den längeren Gehwegen der Wohnanlagen, Räumung mit Fahrzeug an den Zufahrten und Betriebsparkplätzen der Gewerbeflächen.

Weil die Satzung die frühere Frist vorgibt, planen wir die Ahrensburger Route so, dass die Wege rechtzeitig vor 7:30 Uhr frei sind; bei anhaltendem Schneefall wird wiederholt geräumt. Die genauen Vorgaben – Zeiten, Breiten, zulässige Streumittel – regelt die Satzung der Stadt, die von den Hamburger Werten abweichen kann; die Einordnung dazu steht auf der Ortsseite Ahrensburg. Die Methoden erklärt die Seite zur Schneeräumung.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Stadt Ahrensburg.

Fragen zu Schneeräumung in Ahrensburg

Gilt in Ahrensburg dieselbe Räumzeit wie in Hamburg?

Nein. Ahrensburg liegt im Kreis Stormarn, nicht in Hamburg – hier gilt die Straßenreinigungssatzung der Stadt, nicht das Hamburgische Wegegesetz. Nach der Satzung ist der Gehweg werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu räumen, in 1,50 m Breite (Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Ahrensburg). Wir richten die Tour danach aus. Dies ist keine Rechtsberatung.

Räumen Sie in Ahrensburg auch die Gewerbeflächen im Gebiet Nord/Beimoor?

Ja. Für die Zufahrten, Betriebsparkplätze und Kundenwege im Gewerbegebiet Nord/Beimoor kommt die Räumung mit Fahrzeug zum Einsatz. Eine Mindestgröße gibt es nicht; den Umfang legen wir vor der Saison verbindlich fest. Gewerbliche Flächen stimmen wir über den Bereich für Gewerbe ab.

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